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Erbschaftsteuerreform FÜR KMU und Mittelstand

28. Mai 2015, von Andreas Hofer

Leserbrief von Andreas Hofer, Kantonsrat Grüne, Sursee
Fakt ist, dass die AHV durch die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft – die Menschen werden im älter und immer weniger Junge müssen dafür bezahlen – in eine finanzielle Schieflage gerät. Fakt ist auch, dass dieser Fehlbetrag in Milliardenhöhe ausgeglichen werden muss, sollen auch zukünftig die Renten gesichert sein und die Lohnnebenkosten nicht ins unermessliche steigen.

Verlassen sie beim studieren der Abstimmungsunterlagen das links-rechts Denkschema und machen sie sich sachlich ein Bild der Vorlage und sie werden feststellen, dass diese Initiative zwar die AHV-Problematik nicht gänzlich zu lösen vermag, aber immerhin fliessen so der AHV jährlich wiederkehrend 2 Milliarden Franken zu.

98% der Bevölkerung (so viele Menschen haben weniger als 2 Mio Franken Vermögen) profitieren davon und werden direkt entlastet. Denn dank dem Freibetrag von 2 Mio Franken bezahlt niemand mehr Erbschaftssteuer, egal wem er sein Vermögen vermacht.
Auch die KMU sind Nutzniesser dieser Vorlage. Dank einem Freibetrag von 50 Mio Franken sind die allermeisten KMU von der Erbschaftssteuer befreit. Ist das Unternehmen mehr Wert als dieser Freibetrag, gilt zu dem ein reduzierter Steuersatz von 5% und kann über 10 Jahre verteilt bezahlt werden. Dank den Erträgen der Erbschaftssteuer für die AHV müssen die Lohnnebenkosten / Mehrwertsteuer nicht oder weniger erhöht werden, was den Unternehmen hilft gegenüber dem Ausland konkurrenzfähig zu bleiben.
Es ist keine Neid-Initiative, sondern eine faire und urliberale Vorlage. Die 2% der Bevölkerung die über ein Vermögen von mehr als 2 Mio Franken verfügen, müssten künftig 20% Erbschaftssteuer bezahlen, aber hätten immer noch 80% vom Erbe, womit es sich gut leben lässt.

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