Neuer Schulkreis für das Gebiet Stutz
Archiv: 27. September 2000
Dringliche Interpellation der L20/SP Fraktion
Eltern aus dem Gebiet Stutz haben Mitte September eine Vororientierung über die Diskussion eines neuen Schulkreises für das Gebiet Stutz erhalten. Darin wird informiert, dass die Kinderzahlen im Schulkreis Kastanienbaum in den nächsten Jahren sehr stark ansteigen werden und deshalb vereinzelte Klassen doppelt geführt werden müssten. Der Neubau der entsprechenden Klassenzimmer hätte sehr grosse Kosten zur Folge. Der Gemeinderat suche deshalb nach anderen Lösungen.
Eine Variante sieht vor, im Schuljahr 2001/02 Kinder aus dem Stutzgebiet für den Kindergarten und die 1. Primarklasse neu im Warteggschulhaus in Luzern einzuschulen. Die vereinigte Schulpflege der Stadt Luzern hat sich an der Sitzung vom 19. September positiv zu dieser Anfrage geäussert.
Bereits vor dem Entscheid aus Luzern haben sich die Eltern des Stutzgebietes gegen diesen Lösungsvorschlag ausgesprochen. Sie befürchten zu Recht einen Rückschritt bezüglich Integration in die Gemeinde Horw und einen Identitätsverlust ihres Quartiers. Zudem würden für betroffene Familien Situationen entstehen welche kaum zu bewältigen sind, weil sie sich an die unterschiedlichen Vorgaben verschiedener Schulgemeinden (Blockzeiten, SchülerInnenbetreuung, Schulanlässe, Freizeitangebote, usw.) richten müssten.
Zur selben Zeit legt der Horwer Gemeinderat ein Budget 2001 vor, welches in der Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde einen Betrag von Fr. 1 500 000.- für eine Erweiterung des Schulhauses Kastanienbaum ausweist.
Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
- Sind die Schulkinder aus dem Stutzgebiet bei der geplanten Erweiterung des Schulhauses Kastanienbaum mit berücksichtigt?
- Hätte die Entwicklung der Kinderzahlen im Schulkreis Kastanienbaum nicht schon vor dem Bau des Kindergartenpavillons im Sommer 1999 erkannt werden können?
- Werden für das Gebiet Stutz auch andere Lösungsvorschläge wie Anmieten von Schulraum oder Einsatz von Klassenhilfen neben einem neuen Schulkreis geprüft?
- Liegt die Einteilung der Schulkreise in der alleinigen Kompetenz des Gemeinderates?
- Soll eine Entscheidung auch gegen den Willen der Betroffenen durchgesetzt werden?
