Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2002

Postulat über eine Beteiligung des Kantons an den Pflegekosten in Pflegeheimen

Archiv: 9. September 2002

eingereicht am 9. Sept. 2002, von Patrick Graf, GB-Grossrat, Kriens

Anfang Juli 2002 hat der Bund eine neue Kostenverordnung erlassen, welche die Übernahme der Pflegekosten durch die Krankenkassen auf eine neue Grundlage stellt. Die Pflegeheime können damit in Zukunft den Krankenkassen die gesamten Pflegekosten in Rechnung stellen, sofern sie die Voraussetzung bezüglich Kostenrechnung erfüllen. Die heute geltenden Tagespauschalen sind hingegen bei weitem nicht kostendeckend.

Die neue Regelung ist für die zu pflegenden sehr vorteilhaft. Die bisherige Regelung führte dazu, dass viele Pflegebedürftige ihr ganzes Vermögen aufbrauchen mussten, um nicht gedeckte Pflegekosten zu bezahlen. Dies wird nun bald der Vergangenheit angehören.

Auf der anderen Seite führt die neue Verordnung zu massiven Mehrkosten für die Krankenkassen. Schätzungen gehen von rund einer Milliarde Franken Mehrkosten pro Jahr und einem Prämienschub von 10 Prozent aus ‐ zusätzlich zu den sonst schon happigen Prämienerhöhungen. Dies stellt schlechtverdienende und zunehmend auch mittelständische Familien vor grosse finanzielle Probleme.

Wir fordern die Regierung auf, eine Kostenbeteiligung des Kantons an den Pflegekosten in Pflegeheimen zu prüfen. Diese Beteiligung kann entsprechend der Kostenbeteiligung an den Spitälern funktionieren und ist aus folgenden Gründen sinnvoll und notwendig:
  • Die Kopfprämien der Krankenkassen belasten niedrige und mittlere Einkommen überproportional. Gleichzeitig hat die Belastung der hohen und sehr hohen Einkommen in letzter Zeit durch Steuersenkungen markant abgenommen. Eine teilweise Finanzierung durch den Kanton ‐ also durch Steuergelder ‐ stellt daher ein Minimum an sozialem Ausgleich her.
  • Die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien sind in den letzten Jahren massiv gestiegen und steigen weiter. Gleichzeitig hat die Beteiligung des Kantons und der Gemeinden an den Gesundheitskosten von 1992 bis 1999 um 22% von 617 auf 480 Fr. pro Einwohner abgenommen (Statistisches Jahrbuch 2002, S. 254). Während sich die öffentliche Hand also leisen Schrittes aus der Finanzierung des Gesundheitswesens zurückzieht, nimmt die Belastung der Haushalte laufend zu.
  • Die Pflegeheime nehmen ähnliche und teilweise gar identische Aufgaben wahr wie die Spitäler. Zudem werden ältere Menschen, die Langzeitpflege benötigen, heute früher von den Spitälern an Pflegeheime verwiesen ‐ unter anderem um Kosten für die Spitäler zu sparen. Es ist darum sinnvoll, wenn sich der Kanton nicht nur an den Spitälern, sondern auch an den Pflegeheimen finanziell beteiligt.