Standesinitiative für ein nationales Ladenschlussgesetz
Archiv: 13. September 2004
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Entwurf einer Standesinitiative für ein nationales Ladenschlussgesetz mit GAV-Pflicht.
Motion von Louis Schelbert, namens der GB-Fraktion
Seit Jahren ist der Ladenschluss Gegenstand der politischen Auseinandersetzung, sei es auf Ebene des Bundes oder auf Ebene der Kantone.Auch in unserem Kanton stehen diverse Vorstösse auf der Pendenzenliste. Heute kennen wir schweizweit einen bunten Strauss von Lösungen, der durch immer neue Ideen angereichert werden kann. Das hängt mit der rechtlichen Situation zusammen:
- In den Kantonen gelten unterschiedlichste Ladenschlusszeiten (kantonale Kompetenz im Rahmen des eidgenössischen Rechts).
- In verschiedenen Regionen können nach Verordnung 1 des Arbeitsgesetzes aufgrund von «dringenden Bedürfnissen» Ausnahmen bewilligt werden (Tourismus, Grenzgebiet,Weihnachten usw.).
- Manche Branchen sind nach Verordnung 2 des Arbeitsgesetzes vom Verbot von Sonntags- und Nachtarbeit dispensiert (Apotheken, Kioske, Bäckereien, Blumenläden usw.).
- Gemäss Eisenbahngesetz finden kantonale Vorschriften über Öffnungs- und Schliessungszeiten auf Bahnnebenbetriebe keine Anwendung (soweit sie auf die Bedürfnisse der Bahnkunden ausgerichtet sind, so zum Beispiel Rail City Luzern).
Allein ein nationales Ladenschlussgesetz mit GAV-Pflicht bietet die Chance, bestehende Ungleichheiten und Verzerrungen in der Fläche und wirksam so zu korrigieren, dass für alle ein fairer Wettbewerb möglich wird und faire Arbeitsbedingungen für alle Standard sind.
