Gegen den überstürzten Kauf eines teuren Wasserwerfers
Archiv: 14. März 2005
Dringliches Postulat von Philipp Federer, Namens der Fraktion Grünes Bündnis/Junge Grüne
Prinzipiell sehen wir die Anschaffung eines Wasserwerfers als eine teure Anschaffung an. Nebst dem stolzen Kaufpreis von ca. 1,0 Mio. Franken löst der Betrieb eines Wasserwerfers weitere Begleitkosten aus. Ein solches Fahrzeug muss beübt werden, verursacht Unterhaltskosten und hohe Präsenzzeiten (Erreichbarkeit) der Einsatzspezialisten. Wir denken, dass hier eine sinnvolle Einsparung möglich ist, selbst bei einer Mietlösung. Insgesamt sind die Kosten unverhältnismässig hoch für die Bereitschaftseinsätze. Das eingesparte Geld könnte einerseits für die geforderten Polizeistellen, als auch in Fan-Projekte zur Gewaltprävention bei Fussball- und Eishockey-Vereinen investiert werden.
Die Stadt Luzern besass lange keinen Wasserwerfer. Seit seiner Anschaffung beschränkte sich sein Einsatz fast ausschliesslich auf einen Bereitschaftsdienst, ausserkantonale Bereitschaftseinsätze und dem Einsatz zur Trennung von Fussballfans. Die Städte Basel und St. Gallen besitzen keinen Wasserwerfer. Trotz den "berüchtigten" Fussballfans mietete Basel nie einen Wasserwerfer und es sind auch keine Begehrlichkeiten vorhanden, ein derartiges Fahrzeug anzuschaffen. Wenn Basel ohne Wasserwerfer auskommt, dann ist schwierig zu verstehen, warum die Stadt Luzern ein solch teures Fahrzeug anschaffen soll.
Schlussendlich überlassen die Kantonspolizei und das Polizei-Konkordat die Anschaffungs- und die Unterhaltskosten der Stadt Luzern. Warum beteiligen sie sich nicht? Dieser Umstand ist stossend.
Die Dringlichkeit des Postulats ergibt sich aus dem Beschaffungsfahrplan, denn der Kauf ist für den Monat Mai geplant. Gestützt auf Art. 84 Abs. 1 lit. b des Geschäftsreglementes des Grossen Stadtrates bitten wir den Stadtrat auf die Ersatzbeschaffung eines Wasserwerfers vorerst zu verzichten.
