Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2005

Gegen den überstürzten Kauf eines teuren Wasserwerfers

Archiv: 14. März 2005

Dringliches Postulat von Philipp Federer, Namens der Fraktion Grünes Bündnis/Junge Grüne

Der Wasserwerfer im Einsatz spacer Der Voranschlag 2005 enthielt auf Seite 25 den "noch nicht bewilligten Kredit" Fr. 1,0 Mio. Wasserwerfer Stadtpolizei, ebenso die Seite 256 unter "Nicht bewilligte Sonderkredite". In der irrigen Annahme, dass der Kredit dem Parlament in einem B+A vorgelegt wird, wurde von unserer Seite das Opponieren unterlassen. Nun berichtete am 25. Febr. 2005 die Neue LZ, dass im Kantonsblatt die Stadtpolizei Luzern einen Wasserwerfer zur Beschaffung ausgeschrieben hat. Aufgrund der bis am 4. April eingegangenen Offerten soll entschieden werden, wer den Wasserwerfer liefern darf. Des Weiteren berichtete die Zeitung richtig, dass der Kredit dem Parlament nicht vorgelegt werden muss, da es sich um eine Ersatzbeschaffung handelt. Angesichts dieser Tatsache bitten wir den Stadtrat, den Kauf des Wasserwerfers zumindest zu verschieben und die Diskussion mit dem Parlament zu suchen. Das Parlament wird dieses Jahr noch über die Erhöhung des Personalbestands der Stadtpolizei in einem B+A beraten. In diesem Zusammenhang drängt sich eine Diskussion über die künftige Sicherheitsstrategie der Polizei auf. Bis jedoch der B+A vorliegt, wäre der Wasserwerfer gekauft und die Diskussion eine Farce. Das Parlament muss sich zusätzlich intensiv mit Sparmassnahmen auseinandersetzen. Auch in diese Überlegungen soll der Wasserwerfer einbezogen werden.

Prinzipiell sehen wir die Anschaffung eines Wasserwerfers als eine teure Anschaffung an. Nebst dem stolzen Kaufpreis von ca. 1,0 Mio. Franken löst der Betrieb eines Wasserwerfers weitere Begleitkosten aus. Ein solches Fahrzeug muss beübt werden, verursacht Unterhaltskosten und hohe Präsenzzeiten (Erreichbarkeit) der Einsatzspezialisten. Wir denken, dass hier eine sinnvolle Einsparung möglich ist, selbst bei einer Mietlösung. Insgesamt sind die Kosten unverhältnismässig hoch für die Bereitschaftseinsätze. Das eingesparte Geld könnte einerseits für die geforderten Polizeistellen, als auch in Fan-Projekte zur Gewaltprävention bei Fussball- und Eishockey-Vereinen investiert werden.

Die Stadt Luzern besass lange keinen Wasserwerfer. Seit seiner Anschaffung beschränkte sich sein Einsatz fast ausschliesslich auf einen Bereitschaftsdienst, ausserkantonale Bereitschaftseinsätze und dem Einsatz zur Trennung von Fussballfans. Die Städte Basel und St. Gallen besitzen keinen Wasserwerfer. Trotz den "berüchtigten" Fussballfans mietete Basel nie einen Wasserwerfer und es sind auch keine Begehrlichkeiten vorhanden, ein derartiges Fahrzeug anzuschaffen. Wenn Basel ohne Wasserwerfer auskommt, dann ist schwierig zu verstehen, warum die Stadt Luzern ein solch teures Fahrzeug anschaffen soll.

Schlussendlich überlassen die Kantonspolizei und das Polizei-Konkordat die Anschaffungs- und die Unterhaltskosten der Stadt Luzern. Warum beteiligen sie sich nicht? Dieser Umstand ist stossend.

Die Dringlichkeit des Postulats ergibt sich aus dem Beschaffungsfahrplan, denn der Kauf ist für den Monat Mai geplant. Gestützt auf Art. 84 Abs. 1 lit. b des Geschäftsreglementes des Grossen Stadtrates bitten wir den Stadtrat auf die Ersatzbeschaffung eines Wasserwerfers vorerst zu verzichten.