Verkürzung der Behandlungsdauer bei den Einbürgerungen
Archiv: 29. April 2005
Interpellation von Hans Stutz, namens der GB/JG-Fraktion
Seit dem 1. September 2000 liegt die Kompetenz zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Einwohnergemeinde. Der Stadtrat hat in der vergangenen Legislatur mehrmals die Integrationsförderung als eine der städtischen Hauptaufgaben bezeichnet. Ebenfalls hat er wiederholt festgehalten, dass Einbürgerungen einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten.
Diesen Prozess kann der Stadtrat mit der zügigen Behandlung der eingereichten Einbürgerungsgesuche fördern. In der Zwischenzeit ist aber in der Sicherheitsdirektion ein grosser Pendenzenberg entstanden, der unnötig lange Wartezeiten für Einbürgerungswillige zur
Folge hat.
Einbürgerungsgesuche Ausländerinnen und Ausländer
Anzahl laufender Verfahren Stadt Luzern
| Stand | Bereit für Weiterleitung an Kantonspolizei % | Laufende Verfahren % | ||
| 28. November 2000 | 113 | 43,8 | 258 | 100 |
| 18. Juni 2001 | 99 | 31,8 | 311 | 100 |
| 1. Januar 2002 | 112 | 36,7 | 303 | 100 |
| 17. Juni 2002 | 139 | 39,6 | 351 | 100 |
| 15. Januar 2003 | 160 | 58,0 | 276 | 100 |
| 30. April 2003 | 198 | 62,5 | 317 | 100 |
| 31. August 2003 | 246 | 66,8 | 368 | 100 |
| 31. Dezember 2003 | 288 | 69,7 | 413 | 100 |
| 30. April 2004 | 268 | 63,2 | 424 | 100 |
| 31. August 2004 | 278 | 65,6 | 424 | 100 |
| 31. Dezember 2004 | 331 | 75,6 | 438 | 100 |
Es fällt auf, dass der Anteil jener Gesuche, die im Büro Bürgerrechtswesen auf die Weiterleitung an die Kantonspolizei warten ‐ sowohl absolut wie auch prozentual ‐ seit Herbst 2000 stark angestiegen ist. Aktuell liegen rund drei Viertel der Einbürgerungsgesuche im Büro Bürgerrechtswesen, dort werden aktuell eingereichte Gesuche ‐ bei gleich bleibendem Behandlungstempo ‐ wohl rund 30 Monate liegen bleiben, bis sie an die Kantonspolizei weitergeleitet werden. Eine solche Liegedauer entspricht wohl kaum dem verfassungsmässigen Anspruch auf beförderliche Behandlung von Rechtssachen.
Fragen:
- Welche Vorstösse hat der Stadtrat beim kantonalen Justizdepartement bereits unternommen, um eine schnellere Erstellung der Einbürgerungsberichte durch die Kantonspolizei zu erreichen?
- Gemäss kantonaler Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz § 3 Abs. 1 lässt der Bürger- oder der Gemeinderat bei ausländischen Gesuchstellern und Gesuchstellerinnen nach den Weisungen des Justizdepartements einen Einbürgerungsbericht erstellen. Dies geschieht heute durch die Kantonspolizei. Ist der Stadtrat gewillt, bei der Vorsteherin des kantonalen Justizdepartements vorzusprechen und dieser vorzuschlagen, dass der Stadtrat ‐ bis zum Abbau der Pendenzen ‐ bereit sei, bei der Stadtpolizei Arbeitskapazitäten freizumachen, damit ‐ gemäss den Vorgaben des Justizdepartements oder der Kantonspolizei und dem Ziel einer einheitlichen kantonalen Praxis ‐ diese die Einbürgerungsberichte erstellen kann?
- Ist der Stadtrat auch der Ansicht, dass so bald als möglich bei Einbürgerungsverfahren wieder eine Dauer von einem Jahr ‐ von der Einreichung beim Büro Bürgerrechtswesen bis zum Entscheid des Stadtparlamentes ‐ erreicht werden soll?
- Sieht der Stadtrat allenfalls andere Mittel und Wege, um die Dauer der Einbürgerungsverfahren wieder auf ein Jahr zu verkürzen?
