Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2005

Verkürzung der Behandlungsdauer bei den Einbürgerungen

Archiv: 29. April 2005

Interpellation von Hans Stutz, namens der GB/JG-Fraktion

Seit dem 1. September 2000 liegt die Kompetenz zur Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern bei der Einwohnergemeinde. Der Stadtrat hat in der vergangenen Legislatur mehrmals die Integrationsförderung als eine der städtischen Hauptaufgaben bezeichnet. Ebenfalls hat er wiederholt festgehalten, dass Einbürgerungen einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten.

Diesen Prozess kann der Stadtrat mit der zügigen Behandlung der eingereichten Einbürgerungsgesuche fördern. In der Zwischenzeit ist aber in der Sicherheitsdirektion ein grosser Pendenzenberg entstanden, der unnötig lange Wartezeiten für Einbürgerungswillige zur
Folge hat.

Einbürgerungsgesuche Ausländerinnen und Ausländer
Anzahl laufender Verfahren Stadt Luzern
StandBereit für Weiterleitung
an Kantonspolizei %
Laufende Verfahren
%
28. November 200011343,8258100
18. Juni 20019931,8311100
1. Januar 200211236,7303100
17. Juni 200213939,6351100
15. Januar 200316058,0276100
30. April 200319862,5317100
31. August 200324666,8368100
31. Dezember 200328869,7413100
30. April 200426863,2424100
31. August 200427865,6424100
31. Dezember 200433175,6438100

Es fällt auf, dass der Anteil jener Gesuche, die im Büro Bürgerrechtswesen auf die Weiterleitung an die Kantonspolizei warten ‐ sowohl absolut wie auch prozentual ‐ seit Herbst 2000 stark angestiegen ist. Aktuell liegen rund drei Viertel der Einbürgerungsgesuche im Büro Bürgerrechtswesen, dort werden aktuell eingereichte Gesuche ‐ bei gleich bleibendem Behandlungstempo ‐ wohl rund 30 Monate liegen bleiben, bis sie an die Kantonspolizei weitergeleitet werden. Eine solche Liegedauer entspricht wohl kaum dem verfassungsmässigen Anspruch auf beförderliche Behandlung von Rechtssachen.

Fragen:
  1. Welche Vorstösse hat der Stadtrat beim kantonalen Justizdepartement bereits unternommen, um eine schnellere Erstellung der Einbürgerungsberichte durch die Kantonspolizei zu erreichen?
  2. Gemäss kantonaler Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz § 3 Abs. 1 lässt der Bürger- oder der Gemeinderat bei ausländischen Gesuchstellern und Gesuchstellerinnen nach den Weisungen des Justizdepartements einen Einbürgerungsbericht erstellen. Dies geschieht heute durch die Kantonspolizei. Ist der Stadtrat gewillt, bei der Vorsteherin des kantonalen Justizdepartements vorzusprechen und dieser vorzuschlagen, dass der Stadtrat ‐ bis zum Abbau der Pendenzen ‐ bereit sei, bei der Stadtpolizei Arbeitskapazitäten freizumachen, damit ‐ gemäss den Vorgaben des Justizdepartements oder der Kantonspolizei und dem Ziel einer einheitlichen kantonalen Praxis ‐ diese die Einbürgerungsberichte erstellen kann?
  3. Ist der Stadtrat auch der Ansicht, dass so bald als möglich bei Einbürgerungsverfahren wieder eine Dauer von einem Jahr ‐ von der Einreichung beim Büro Bürgerrechtswesen bis zum Entscheid des Stadtparlamentes ‐ erreicht werden soll?
  4. Sieht der Stadtrat allenfalls andere Mittel und Wege, um die Dauer der Einbürgerungsverfahren wieder auf ein Jahr zu verkürzen?