Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2005

Fragen zur Bewilligungspraxis von Kundgebungen

Archiv: 5. Juli 2005

Interpellation von Hans Stutz und Philipp Federer, Namens der Fraktion Grünes Bündnis/Junge Grüne

Seit vielen Jahren wird der 1. Mai, der traditionelle Tag der Arbeit und der Arbeiterbewegung, in Luzern mit einem Demonstrationszug und anschliessender Platzkundgebung begangen. In diesem Jahr plante das 1.-Mai-Komitee allerdings ausschliesslich die Durchführung einer "Platzkundgebung" unter der Egg.

Später reichte die lokale linke Gruppierung Phase 1 ein Gesuch zur Durchführung eines Demonstrationszuges ein, der nach Ende der Platzkundgebung hätte stattfinden sollen. Die Phase 1 reagierte mit ihrem Gesuch auch auf eine bereits ‐ auch vom Verwaltungsgericht Luzern ‐ untersagte Kundgebung der rechtsextremistischen Partei National Orientierter Schweizer PNOS.

Die Bewilligungsbehörde lehnte das Phase-1-Gesuch ab, unter anderem mit der Begründung, dass am 1. Mai jeweils unter der Federführung des Luzerner Gewerkschaftsbundes eine Kundgebung und/oder ein Demonstrationszug stattfinde. Auch die städtische Polizeidirektorin hat gegenüber der lokalen Monopoltageszeitung festgehalten, dass am Tage der Arbeit nur ein Gesuch des 1.-Mai-Komitees genehmigt werde. Im Klartext: Am 1. Mai besteht in der Stadt Luzern offensichtlich ein Kundgebungsmonopol für die Gewerkschaften bzw. das 1.-Mai-Komitee.

In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:
  1. Kennt die Stadt Luzern wirklich Tage, an denen ein Kundgebungsmonopol besteht?
  2. Wenn Ja, welche Tage des Jahres sind dies?
  3. Wenn Ja, welche Bedingungen müssen in der Stadt Luzern erfüllt sein, dass der Stadtrat einer Organisation/Bewegung usw. ein Kundgebungsmonopol für einen Tag zuspricht?
  4. Wenn Ja, auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich ein solches Kundgebungsmonopol?
  5. Wenn Nein, worauf stützte sich die Sicherheitsdirektorin denn bei ihrer Aussage?
Weiter führte die Bewilligungsbehörde gegenüber der Phase 1 aus, dass eine Phase-1-Demo eine "Provokation gegenüber der PNOS" bedeuten würde. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen:
  1. Werden in Zukunft alle Kundgebungen untersagt, die eine "Provokation" gegenüber anderen politischen Gruppierungen ‐ wie bedeutend oder unbedeutend sie auch seien ‐ sein könnten?
  2. Ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, dass die Stadtpolizei ‐ neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ‐ auch die Versammlungsfreiheit zu schützen und die Sicherheit von Kundgebungsteilnehmerinnen und ‐teilnehmern zu gewährleisten hat?
  3. Ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, dass ein Verbot von Versammlungen/Demonstrationen nur als allerletzte Möglichkeit ins Auge gefasst werden kann und sollte?