Substanzerhalt des ehemaligen Ursulinenklosters Mariahilf
Archiv: 29. September 2005
Motion von Cony Grünenfelder, Namens der Fraktion Grünes Bündnis/Junge Grüne
Das Parlament wies an seiner Sitzung vom 29.9.2005 den Bericht und Antrag 24/2005, Baukredit für eine Teilsanierung der Museggstrasse 21, zurück. Die Museggstrasse 21 ist Teil des früheren Uruslinenklosters Mariahilf, welches zwischen 1676-1681 erbaut wurde. Als Luzern 1798 Sitz der helvetischen Bundesbehörden wurde, nach der Aufhebung des Ordens, wurde das Ursulinenkloster als Nationalpalast ausgewählt. Im Kirchenschiff wurde eine halbkreisförmige, hölzerne Tribüne aufgebaut und in den Klostertrakten wurden Kanzleien, Archive usw. eingerichtet. Bereits 1799 wurde jedoch der Regierungssitz nach Bern verlegt. Seit 1818 diente die Kirche wieder als Gotteshaus. Das Konventgebäude wurde seither mehrfach umgenutzt. Die Kirche Mariahilf und die Gebäude des ehemaligen Ursulinenklosters gehören zu den bedeutenden Denkmälern der Stadt Luzern und sind im Schweizerischen Inventar der Denkmäler von nationaler Bedeutung eingetragen.
Die Gebäudehülle von Kirche und ehemaligem Konventgebäude (bis zum Mariahilfschulhaus) ist heute in einem sehr schlechten Zustand. Die künstlerische Ausstattung der Kirche ist teilweise in einem Zustand des zunehmenden Verfalls. Trotz diesem besorgniserregenden Zustand waren im bereits erwähnten B+A 24/2005 substanzerhaltende Massnahmen kein Thema. Die Vorlage beschränkte sich auf eine Innensanierung der Räume im Teil Museggstrasse 21, um diese zu marktüblichen Preisen vermieten zu können. Dieser Auftrag, die ehemaligen Büros des Betreibungs- und des Friedensrichteramtes zu marktüblichen Konditionen zu vermieten, erfolgte mit dem Bericht und Antrag 27/2002 Rex. Der bauliche Zustand der ehemaligen Klosteranlage erfordert jedoch eine umfassende Sanierung. Während im ehemaligen Konventgebäude, aufgrund der vorhandenen Raumstruktur, eine Büronutzung nahe liegt, ist die zunkünftige Nutzung der Kirche Mariahilf noch völlig offen.
Wir bitten den Stadtrat dem Parlament einen Bericht mit folgendem Inhalt vorzulegen:
- Aufzeigen der künftigen Nutzung von Kirche und ehemaligem Konventgebäude, Museggstrasse 21 (ohne Schulhaus).
- Umfassende Sanierung der gesamten Anlage (ohne Mariahilfschulhaus) mit möglicher Etappierung.
- Einbettung der notwendigen Investitionen in die städtische Gesamtplanung.
- Verbindliche Termine der Gesamtsanierung mit möglicher Etappierung
| Sanierung Mariahilf vorantreiben Das Parlament wies an seiner letzten Sitzung den Baukredit für eine Teilsanierung der Museggstrasse 21 zurück. Die knappe Mehrheit wollte damit nicht einer Vorlage zustimmen, in der kein Satz darüber verloren wird, dass eine Gesamtsanierung notwendig sei und in welchem Zeithorizont diese angepackt werden solle.
Die Museggstrasse 21 ist Teil des früheren Uruslinenklosters Mariahilf aus dem 17. Jahrhundert. Die Gebäudehülle (ehemaliges Konventgebäude und Mariahilf-Kirche) ist in einem sehr schlechten Zustand. Die künstlerische Ausstattung der Kirche ist teilweise in einem Zustand des zunehmenden Verfalls. Trotz diesem besorgniserregenden Zustand, waren in der Vorlage des Stadtrates substanzerhaltende Massnahmen kein Thema. Die Vorlage beschränkte sich auf eine Innensanierung der Räume im Teil Museggstrasse 21. Es ist richtig, dass der Stadtrat die ehemaligen Büros des Betreibungs- und des Friedensrichteramtes sanieren will, um sie zu marktüblichen Konditionen vermieten zu können. Der bauliche Zustand der ehemaligen Klosteranlage erfordert jedoch eine umfassende Sanierung. Trotzdem muss die Stadt nicht auf die geplanten Mietzinseinnahmen verzichten. Der Stadtrat kann dem Parlament eine Vorlage unterbreiten, welche zwar die Teilsanierung beinhaltet, aber auch eine Gesamtsanierung mit einer möglichen Etappierung aufzeigt. |
