Sofortmassnahmen bei der Überschreitung von Luftreinhaltegrenzwerten
Archiv: 13. Februar 2006
Dringliches Postulat von Katharina Hubacher, namens der GB/JG-Fraktion
Sobald die Grenzwerte der Luftbelastung überschritten werden, ist es die Pflicht der Behörden, zum Schutz der Bevölkerung kurzfristig geeignete Massnahmen zu ergreifen, dies natürlich zusätzlich zu den längerfristigen Massnahmen, die zur Reinhaltung der Luft beitragen.
Bei länger dauernden oder wiederholt hohen Belastungen mit Feinstaub im Winter oder mit Ozon im Sommer wird erfahrungsgemäss tagelang über mögliche sinnvolle Massnahmen debattiert. Es kommt zu langen Diskussionen darüber, wer nun für welche Massnahmen zuständig sei, wer was verordnet und wer was wie durchsetzt. Die so verursachten Verzögerungen von notwendigen und griffigen Massnahmen werfen ein ungutes Licht auf die Behörden. Die betroffene Bevölkerung wird zusätzlich verunsichert.
Wir ersuchen daher den Stadtrat, für die Stadt Luzern Kataloge zu erarbeiten mit kurzfristig umsetzbaren Massnahmen bei Überschreitungen der Grenzwerte von Ozon- und Feinstaubbelastung. Diese Kataloge sollen in einem klaren zeitlichen Raster festlegen, zu welchem Zeitpunkt ab der Grenzwertzüberschreitung in der Stadt Luzern welche Massnahmen ergriffen werden. (z.B. nach 2 Tagen: Aufruf der Bevölkerung, die öV zu benutzen; nach 3 Tagen: Geschwindigkeitsreduktionen; nach 5 Tagen: Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Partikelfilter, etc.)
So werden bei nächsten absehbaren Überschreitungen von Grenzwerten der Luftreinhalteverordnung Stadtrat und Bevölkerung genau wissen, wann welche Massnahmen ergriffen werden und wer wofür zuständig ist.
Zudem soll sich der Stadtrat bemühen, solche Massnahmenkataloge mit den kantonalen Behörden abzustimmen, resp. diese aufzufordern, ebenfalls solche zu erstellen.
Festgelegte Grenzwerte machen nur dann Sinn, wenn sie zum Schutz und zur Erhaltung der Volksgesundheit ohne Verzögerung konkrete Massnahmen auslösen.
