Finanzielle Partizipation am erfolgreichen Geschäftsverlauf der ewl Holding AG
Archiv: 30. März 2006
Interpellation von Cony Grünenfelder namens der GB/JG-Fraktion
Die ehemaligen städtischen Werke wurden per 1. Januar 2001 in die ewl Holding AG übergeführt. Der Controllingbericht über die Verselbstständigung B 5/2006 vom 15. Februar 2006 des Stadtrates zeigt auf, dass sich das verselbstständigte Unternehmen seither sehr erfolgreich entwickelt hat. Erfreulicherweise konnte die Kapitalbasis in den letzten Jahren gestärkt werden. Neben dem Aktienkapital von 62 Mio. Franken konnten die Gewinnreserven per Ende 2004 auf 33 Mio. Franken gesteigert werden. Das Eigenkapital betrug Ende 2004 total 100 Mio. Franken (gegenüber 66,6 Mio. Franken zu Beginn 2001). Für das Geschäftsjahr 2005 ist ein guter Geschäftsverlauf wahrscheinlich.
Wir bitten den Stadtrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie sehen die Transaktionen zwischen Stadt und ehemaligen Werken bzw. heutiger ewl Gruppe für die Jahre 1996 bis inkl. 2005 aus (früher: Ablieferungen, Gratislieferungen, Verzinsung Kapital Stadt; heute: Dividendenzahlung, Steuern, Abgeltung für die Benützung öffentlichen Grunds, Kosten für Lieferungen, Bezahlung der Abgeltungen für Leistungen der Stadtverwaltung an die ewl, Verzinsung Fremdkapital)?
- Ist der Stadtrat auch der Meinung, dass die Stadt als Eigentümerin angemessen am Unternehmenserfolg der ewl Holding AG teilhaben soll?
- Ist der Stadtrat bereit, Anteile des in der Unternehmung entstandenen Mehrwertes, welcher die Ende 2005 geäufneten Reserven ("Gewinnreserven") übersteigt, abzuschöpfen? Ist er bereit, zukünftig Anteile des Mehrwertes, der aus Buchgewinnen bei Veräusserungen von Liegenschaften oder Sachanlagen entsteht, in die Rechnung der Stadt überzuführen?
- Die Kapitalbasis konnte in den letzten Jahren gestärkt werden. Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass eine weitere Stärkung der Kapitalbasis betriebswirtschaftlich nicht begründbar ist?
- Teilt der Stadtrat die Auffassung, dass nach den in den letzten Jahren getätigten zusätzlichen Aufstockungen der Gewinnreserven eine substanzielle Erhöhung der Dividenden möglich ist?
- Ist die Stadt als Eigentümerin bereit, die Anwendung der SWX-Regel zur Information über die Corporate Governance im Geschäftsbericht zu verlangen (Angaben über die weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen der Verwaltungsratsmitglieder; Geschäftsbeziehungen zwischen ewl und VR-Mitgliedern; Geschäftsbeziehungen zwischen ewl und den durch VR repräsentierten Unternehmungen und Organisationen; Informationen über die Abwehrmassnahmen; Dauer des Mandats der Revisionsstelle, Beginn des Einsatzes des verantwortlichen Revisors; Revisionshonorar)?
