Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes überprüfen
Archiv: 11. September 2007
Postulat von Adrian Borgula und Mitunterzeichnenden
Seit 1995 tritt im Kanton Luzern der Feuerbrand in Obstkulturen auf und verursacht von Jahr zu Jahr unterschiedlich gravierende Schäden. Vor allem 2000, 2005 und in diesem Jahr wurden massive Schäden festgestellt, 2007 wohl gefördert durch die hohen Apriltemperaturen. Möglicherweise hat die Strategie der schnellen Beseitigung befallener Pflanzen einen noch stärkeren Befall verhindert. Auch die Prävention (Beseitigung von krankheitsanfälligen Pflanzen vorab in Gärten) kann die Schäden begrenzt haben. Tatsache ist aber auch, dass die Krankheit sich im Kanton trotzdem festgesetzt hat und sich weiter zu verbreiten scheint. Zudem beeinträchtigt das radikale Roden befallener Hochstammobstbäume das Landschaftsbild und wertvolle Lebensräume. Erfahrungen im Ausland in Landschaften, bei denen der erste Befall schon weiter zurückliegt, legen nahe, dass der Feuerbrand vermutlich nicht mehr ausgerottet werden kann und dass es darum gehen muss, einen geeigneten Umgang mit der Krankheit zu finden, der sowohl für die Landwirtschaft wie auch für den Natur- und Landschaftsschutz verträgliche und langfristig erfolgversprechende Perspektiven bietet. Erfahrungen im Ausland zeigen, dass der Hochstammobstbaum als Ganzes nicht gefährdet ist durch den Feuerbrand, dass aber die ökonomisch ohnehin nur wenig lukrative Nutzung weiter erschwert wird. Viele Hochstammobstbäume im Ertragsalter mit leichtem Befall überleben die Krankheit recht problemlos und bilden möglicherweise Resistenzen gegen zukünftigen Befall.
In diesem Sinn ist die bisherige Strategie des Kantons Luzern kritisch zu überdenken. Dabei ist der diskutierte Einsatz von Antibiotika nach unserer Ansicht wegen der Nebeneffekte ausgeschlossen und bei Hochstammobstanlagen ohnehin nicht praktikabel.
Wir bitten den Regierungsrat, vor dem Sommer 2008 die bisherige Bekämpfungsstrategie kritisch zu hinterfragen und neue Erfahrungen und Forschungsergebnisse beizuziehen. Zu prüfen sind unter anderem folgende Ansätze:
- alternative Bekämpfungsmethoden, wie der gezielte Rückschnitt befallener Äste oder das Ruhenlassen des Baumes, unter Berücksichtigung benachbarter Kulturen,
- Entschädigungen für arbeitsaufwändige alternative Ansätze,
- Reduktion der Rodung von befallenen Hochstammobstbäumen auf begründete Einzelfälle,
- Entschädigungen für gefällte Hochstammobstbäume abhängig machen von der Neupflanzung, allenfalls Erhöhung der Entschädigung bei Neupflanzung,
- geeignete Beratung und Hilfestellung des Kantons bei der Neupflanzung (resistente oder wenig anfällige Sorten beschaffen und fördern, bessere Sortendurchmischung),
- Monitoring bzw. Erfolgskontrolle für die verschiedenen Bekämpfungsstrategien.
