Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2008

Für einen Bericht und Antrag zu den städtischen Gebühren und zu einer neuen Gebührenpolitik

Archiv: 21. Januar 2008

Motion von Hans Stutz namens der G/JG-Fraktion

Der Stadtrat verfolgte bis anhin die Politik, Gebühren und Taxen so hoch wie gesetzlich möglich festzusetzen. Im Rahmen des EÜP schlug er auch vor, in Zukunft auch Gebühren für Bestattungen zu erheben.

In der Übersicht (Seite 2) zu B+A 24/2007 (Reglement über das Bestattungs- und Friedhofwesen, Teilrevision) nimmt nun der Stadtrat erfreulicherweise in Aussicht, dass allenfalls "die vereinigte Stadtgemeinde dannzumal zur umfassenden Revision Stellung nehmen" können soll, "insbesondere was die Erhebung von Gebühren für Bestattungen betrifft".

Dieser Aufschub ermöglicht es, die Gebührenpolitik der Stadt Luzern zu überdenken. Grundsätzlich sind Gebühren unsozial, da sie für alle EinwohnerInnen - ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten - gleich hoch sind. Allerdings haben kostengerechte Gebühren ihre Berechtigung, wenn sie im Zusammenhang mit gewinnorientierten Projekten (Hochbau etc.) entstehen. In weiteren Fällen können sie einen politisch erwünschten lenkenden Effekt haben, beispielsweise beim Kehrichtwesen. Im Weiteren ist auch zu berücksichtigen, dass ein Teil der Gebühren bereits durch übergeordnetes Recht ganz oder teilweise festgelegt sind.

Wir streben die Erhebung der Gebühren - für den Zeitpunkt der Vereinigung Littau-Luzern - nach folgenden Leitlinien an, soweit dies im Einklang mit übergeordnetem Recht ist:
  1. Auf Gebühren für Amtshandlungen, die den Wechselfällen des menschlichen Lebens folgen (Geburt, Umzüge, Zivilstandswechsel, politische Rechte/Bürgerrecht, Tod usw.), wird verzichtet (beispielsweise Bestattungen) oder es werden nur Gebühren in geringer Höhe erhoben bzw. im unteren Rahmen des gesetzlich möglichen Minimums.
  2. Gebühren, die im Zusammenhang mit gewinnorientierten Tätigkeiten (zum Beispiel Bauwesen) anfallen, sind mindestens kostendeckend.
  3. Im Übrigen erhebt die Stadt dort lenkende Gebühren, wo es gesetzlich möglich und ökologisch sinnvoll oder wo dies durch übergeordnetes Recht vorgeschrieben ist.
Wir fordern den Stadtrat deshalb auf, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, in welchen Bereichen und wie das Parlament die oben erwähnten Leitlinien umsetzen kann. Auch soll er dem Parlament dazu einen Antrag zur Umsetzung vorlegen.

Im Weiteren fordern wir den Stadtrat dazu auf, im Berichtsteil dieses B+A aufzuzeigen, ob und wie er in seiner Zuständigkeit das oben erwähnte Anliegen umsetzen kann.