Abstimmungsparolen 8. Februar 2009
Archiv: 20. Januar 2009
Medienmitteilung Grüne Luzern
Der Vorstand der Grünen Luzern hat die folgenden Parolen zur Abstimmung vom 8. Februar beschlossen:
JA zur Personenfreizügigkeit
Zwei Drittel der Schweizer Exporte gehen in die EU, jeder dritte Arbeitsplatz ist von den bilateralen Verträgen betroffen. Die Verträge sind daher sehr wichtig für die Schweizer Wirtschaft. Ja zur Personenfreizügigkeit bedeutet aber auch einen besseren Schutz gegen Sozialdumping . Löhne und Arbeitsbedingungen werden kontrolliert, und gerade bei schlechten wirtschaftlichen Aussichten braucht es solche Massnahmen.
JA zur Änderung des Gemeindegesetzes
Das Referendumskomitee, welches die Änderung des Gemeindegesetzes zur Abstimmung bringt, fordert, dass die kantonalen Stimmberechtigten bei einer Fusion von grösseren Gemeinden ihr Veto einlegen können. Genau damit würde aber die Gemeindeautonomie verletzt, die von der SVP und anderen sonst so hoch gehalten wird.
Die zweite Änderung, die den Gegnern ein Dorn im Auge ist: Wenn eine Gemeinde nicht mehr fähig ist, die ihr übertragenen Aufgaben wirksam und wirtschaftlich zu erfüllen, oder sie selbst nicht mehr in der Lage ist, einen Antrag auf eine Vereinigung zu stellen, kann der Kantonsrat eine Gemeindevereinigung beschliessen. Die Angst der Gegner vor einer so genannten Zwangsfusion ist unbegründet. Wenn eine solche - äusserst seltene - Situation eintrifft, kann der Prozess einer Fusion nur auf Antrag einer der betroffenen Gemeinden ausgelöst werden. Zudem müssen die betroffenen Gemeinden angehört werden, und der Beschluss der Vereinigung unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Stimmberechtigten können also mitentscheiden.
NEIN zur Änderung des Übertretungsstrafgesetzes und des Gesetzes über die Kantonspolizei
Diese Vorlage enthält u.a. den Wegweisungsartikel. Wir Grüne halten den Wegweisungsartikel für rechtsstaatlich bedenklich, nutzlos und teuer. Mit der Aufhebung der Unschuldsvermutung und der Beschneidung der Bewegungsfreiheit begäbe sich der Kanton Luzern auf rechtsstaatlich sehr bedenkliches Terrain. Ausserdem zeigen die Erfahrungen in der Stadt Bern, die einen solchen Artikel seit mehr als zehn Jahren kennt, dass Weggewiesene immer wieder (ins Stadtzentrum) zurückkehren und damit gegen die Verfügung verstossen. So wurde im Jahr 2005 jede weggewiesene Person im Durchschnitt dreimal wegen Verstosses gegen die Wegweisungsverfügung angezeigt.
Der Wegweisungsartikel ist auch teuer, denn Verstösse gegen Wegweisungsverfügungen führen zu einem beträchtlichen Zusatzaufwand für Justiz und Bürokratie. Die Stadt Bern liess sich im Jahr 2005 die 500 Wegweisungen und 1´400 Verzeigungen etwa 1.5 Millionen Franken kosten. Ausserdem können Bussen von den Betroffenen oft nicht bezahlt werden. Wird die Busse aber in Haft umgerechnet, hat das wieder Zusatzkosten zur Folge.
