Vorstösse auf Form und Inhalte prüfen
Archiv: 22. März 2009
Motion von Mirjam Kalt
Ich bitte Sie, folgende Motion zu überweisen:
Die Geschäftsleitung wird aufgefordert, Vorstösse, deren Form nicht mit dem Sachinhalt übereinstimmen, den entsprechenden Ratsmitgliedern zurückzugeben, bevor sie im Rat traktandiert und behandelt werden. So hat das Ratsmitglied die Möglichkeit, den Vorstoss zu ändern, so dass Form und Inhalt übereinstimmen. Die Geschäftsleitung erhält somit den Auftrag, die Geschäftsordnung entsprechend zu überarbeiten.
Begründung:
Während der Ratsdebatten zeigt sich immer wieder, dass Vorstösse die in Form und Inhalt widersprüchlich sind, Verwirrungen auslösen. Beispielsweise wenn der Inhalt eines Postulats Forderungen aufweisen, die einer Motion gleichkommen. Die Ratsmitglieder wissen dann nicht, was im Vordergrund steht, ob es um die Behandlung der Inhalte als Postulat oder als Forderungen geht. Bei verschiedenen Diskussionen gab dies immer wieder zu Verwirrung und zu einer verlängerten Diskussion Anlass.
Gleichzeitig geht es auch darum, in der Öffentlich klar und transparent aufzutreten. Die Bevölkerung kennt oft den Unterschied zwischen Motion und Postulat nicht. Auch in den Medien wird ein Postulat oft so dargestellt, wie wenn es sich um Forderungen handelt, die bei Überweisung des Geschäfts dann umgesetzt würden, was ja nicht der Realität entspricht, denn bei einem Postulat werden ja zuerst die Inhalte überprüft.
