Anfrage über Schlussfolgerungen Bundesgerichtsurteil Krienseregg
Archiv: 22. Juni 2010
Michael Töngi richtet namens der Grünen-Fraktion am 22. Juni 2010 eine Anfrage an den Regierungsrat über Schlussfolgerungen aus dem Bundesgerichtsurteil Krienseregg.
Das Bundesgericht hat in einem Urteil (1C_556/2009) vom 23. April 2010 den vollständigen Abriss eines Ferienhauses auf der Krienseregg, Gemeinde Kriens, verfügt. Das Haus befindet sich im Perimeter eines Hochmoors von nationaler Bedeutung. Das Ferienhaus wurde seit den 60er-Jahren in verschiedenen Etappen und ‐ mit einer Ausnahme ‐ immer ohne gültige Baubewilligung von einer Kleinstbaute von 3 x 2,5 Meter zu einem stattlichen Haus von 9,15 x 5,2 Meter erweitert. Mehrmals ergingen Abbruchverfügungen, die aber nie durchgesetzt wurden.
Da sich das Haus ausserhalb einer Bauzone befindet, war der Kanton für die Entscheide verantwortlich, insbesondere das Kreisforstamt respektive Kantonsforstamt waren involviert wie auch das Raumplanungsamt. Letztlich hat auch die Dienststelle Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation 2006 eine nachträgliche Baubewilligung für die Umnutzung eines Traktorunterstands in Wohnräume abgelehnt.
Gegen diesen Entscheid hat der Besitzer rekurriert und vor Verwaltungsgericht teilweise Recht erhalten. Diesen Entscheid hat das Bundesamt für Raumentwicklung weitergezogen. Das Bundesgericht hat nun nicht nur die Umnutzung abgelehnt, sondern verlangt den vollständigen Rückbau des ganzen Hauses, weil der rechtswidrige Bau in einer besonders schutzwürdigen Umgebung liegt.
Die rund 30-jährige Geschichte des Ausbaus dieses Hauses zeigt absolut massive Vollzugsdefizite im Bereich von Bauten ausserhalb der Bauzone auf. Die Gemeinde Kriens hat die Abbruchverfügungen nie durchgesetzt, und der Kanton hat weggeschaut. Das Bundesgerichtsurteil setzt nun einen klaren Gegenpunkt, indem es den ganzen Bau als rechtswidrig bezeichnet und dessen vollständigen Abriss anordnete. Das Bundesgericht hält weiter fest, dass die Gemeinde Kriens auch die Rechtmässigkeit anderer Wohngebäude im Gebiet Krienseregg zu kontrollieren hat.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
- Wie erklärt sich der Regierungsrat den Umstand, dass trotz mehrerer Abbruchverfügungen das Haus nie zurückgebaut werden musste?
- Weshalb hat der Kanton keine aktivere Rolle zum Schutz eines nationalen Hochmoors übernommen?
- Welche Aufsichtsfunktion hat der Kanton, wenn ein Rückbau eines Gebäudes ausserhalb der Bauzone verfügt wird?
- Welche Konsequenzen zieht der Regierungsrat aus dem Bundesgerichtsurteil?
- Wie kontrolliert der Regierungsrat, dass die Gemeinde Kriens die Wohnbauten auf der Krienseregg gesamthaft auf ihre Rechtmässigkeit überprüft?
- Wie wird sichergestellt, dass allfallig ähnlich gelagerte Fälle im ganzen Kantonsgebiet seriös auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden?
Mitunterzeichnende
Fraktion Grüne:
Froelicher Nino
Reusser Christina
Frey Monique
Rebsamen Heidi
Greter Alain
Borgula Adrian
Meile Katharina
Hofer Andreas
