Vereinfachung von Zwischennutzungen
Archiv: 18. September 2010
Alain Greter fordert den Regierungsrat in einer Motion vom 18. September 2010 auf, eine Ergänzung des Bau- und Planungsgesetzes auszuarbeiten, welche Zwischennutzungen von brachliegenden Arealen vereinfacht und fördert.
Bodennutzungen sind einem ständigen Transformationsprozess unterworfen. Immer wieder kommt es vor, dass Areale aufgegeben werden und neue Nutzungen noch nicht bereit sind. Diese Lücke kann mit Zwischennutzungen sinnvoll überbrückt werden.
Das Interesse an der Neunutzung von brachliegenden Arealen und die damit einhergehenden ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Vorteile sind offensichtlich. Daher unterstützt der Kanton Luzern ein Modellvorhaben der ARE zur Entwicklung von solchen Arealen. Bis eine Neunutzung zu Stande kommt, können aber zuweilen Jahre vergehen.
Mit Zwischennutzungen können die Zyklen der Sukzession in der Raumentwicklung intelligent überbrückt werden. Die entstehenden Übergangszeiten sollen deshalb vermehrt für temporäre Nutzungen freigegeben werden. Durch den Einbezug der so genannten Kreativwirtschaft in solchen Situationen ergeben sich häufig eine Standortaufwertung und ein Innovationsschub für Wirtschaft und Gesellschaft. Zur Kreativwirtschaft zählen neben Musik, Theater, Film und Kunst, Werbung, Journalismus, Marketing, Grafik und Architektur.
Um Zwischennutzungen bei Arealtransformationen zu fördern, können einerseits die baugesetzlichen Normen dafür vereinfacht beziehungsweise mit spezifischen Normen ersetzt werden. So wäre es zum Beispiel förderlich, das Baubewilligungsverfahren für Zwischennutzer zu vereinfachen. Andererseits braucht es Anreize, Überzeugungs- und Beratungsangebote für Eigentümer und Nutzer. Der Kanton Aargau hat beispielsweise gemeinsam mit den Städten Aarau, Winterthur und Zürich eine Anleitung zu Bedeutung, Verfahren und Ideen bei Zwischennutzungen in Auftrag gegeben.
