Nachhaltige Beschaffungspolitik im Kanton
Archiv: 18. September 2010
Die Mitglieder der Grünen Fraktion fordern den Regierungsrat in einem Postulat auf, ein modernes Beschaffungsleitbild, das sich der Nachhaltigkeit verpflichtet, zu erarbeiten. Das Leitbild hilft der kantonalen Verwaltung, Güter und Dienstleistungen zu beschaffen, die im ökologischen, im sozialen und im wirtschaftlichen Engagement beispielhaft sind.
Unsere Bundesverfassung erklärt die nachhaltige Entwicklung zu einem Staatsziel (Artikel 2, Zweck). Sie fordert auch die Kantone dazu auf, «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits» (Artikel 73, Nachhaltigkeit) anzustreben. In einem System mit begrenzten Ressourcen ist es letztlich unethisch, sich so zu verhalten, als wären die Ressourcen unbegrenzt.
Ein Blick in das Kantonsblatt zeigt, dass das öffentliche Beschaffungswesen eine grosse Bandbreite von Produkten und Dienstleistungen umfasst: Gebäude- und Infrastrukturbau, Büroausrüstung, Mobiliar, Reinigung und Unterhalt, Büroverbrauchsgegenstände, Nahrungsmittel, Kleider und Textilien usw. Eine systematisch nachhaltige kantonale Beschaffungspolitik ermöglicht eine Sensibilisierung breiter Wirtschaftskreise. Die Unternehmen, die bereits Initiativen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung ergriffen haben, werden so in ihren Anstrengungen ermutigt und die Produzenten angespornt, sozial- und umweltverträgliche Produkte zu entwickeln.
Die kantonale Verwaltung hat eine Vorbildfunktion und steht in der Pflicht, die nachhaltige Entwicklung in allen Bereichen zu fördern. Nachhaltige Beschaffung ist deshalb eine Daueraufgabe der kantonalen Verwaltung und ihrer Betriebe. Für eine nachhaltige Beschaffung werden die drei folgenden Dimensionen gleichwertig berücksichtigt:
- ökologisch beschaffen heisst, die Verantwortung für die Umwelt wahrnehmen (kleinstmögliche Emission von Schadstoffen und Lärm) und den Ressourcenverbrauch über den gesamten Lebensweg begrenzen (grösstmögliche Energie- und Ressourceneffizienz),
- sozialverträglich beschaffen heisst, das Wohlbefinden aller lndividuen, welche im Rahmen der Lebenswegbetrachtung beteiligt sind, stärken, die soziale Gerechtigkeit fördern sowie die Gleichbehandlung von Frau und Mann sicherstellen,
- wirtschaftlich beschaffen heisst, die Lebenszykluskosten senken und die finanziellen Mittel effizient einsetzen.
Der Kanton Luzern untersteht der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (SRL Nr. 733a). Auch bei der nachhaltigen Beschaffung müssen die tragenden Prinzipien des Beschaffungsrechts (Art. 1 Abs. 3), namentlich die Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbieter, die Transparenz der Vergabeverfahren sowie die wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel, gewährleistet werden.
