Motion für eine Kantonsinitiative zur Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer
Archiv: 6. Dezember 2010
Adrian Borgula beauftragt namens der Fraktion der Grünen den Regierungsrat in einer Motion vom 6. Dezember 2010, die Einreichung einer Kantonsinitiative zur Einführung einer eidgenössischen Erbschaftssteuer vorzubereiten.
Folgende Grundsätze werden dabei formuliert:
- Die Steuer wird auf allen Erbanfällen sowie Schenkungen und Zuwendungen zu Lebzeiten nach folgenden Grundsätzen erhoben:
a) Der Steuersatz beträgt 25%.
b) Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragene Partnerinnen und Partner sind nicht steuerpflichtig.
c) Übliche Gelegenheitsgeschenke sind von der Besteuerung ausgenommen.
d) Direkten Nachkommen wird ein Freibetrag von je einer Million Franken gewährt. Die Teuerung wird vom Bundesrat regelmässig ausgeglichen.
e) Bei direkten Nachkommen wird die Besteuerung der den Freibetrag übersteigenden Schenkungen und Zuwendungen zu Lebzeiten bis zum Erbfall aufgeschoben. Der Bund sorgt für ein entsprechendes Register.
f) Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen in der Schweiz sind steuerfrei. - Die Steuer wird von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Vom Rohertrag der Steuer fallen ihnen 25 Prozent zu.
- Der übrige Ertrag der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird zur Reduktion der Beiträge der Arbeitnehmerinnen und -nehmer und Arbeitgeberinnen und ‐geber sowie der Beiträge der selbständig Erwerbenden für die AHV verwendet.
Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer ist eine gerechte Steuer: Erben ist keine Leistung, sondern ein Geschenk. Die hier vorgeschlagene Ausgestaltung nimmt das erben innerhalb von Ehen und eingetragenen Partnerschaften von der Besteuerung aus. Der hohe Freibetrag für direkte Nachkommen schont insbesondere mittelständische Vermögen, die im Verlauf einer Erwerbskarriere erarbeitet wurden. Er führt zu einer Besteuerung ausschliesslich grosser Vermögenswerte.
Erben hat eine immense volkswirtschaftliche Bedeutung: Private Haushalte erben mehr, als sie an Vermögen selber aufbauen. Erben spielt auch bei der Verteilung der Vermögen in der Gesellschaft eine bedeutende Rolle. Vererbte und geerbte Summen sind logischerweise ähnlich ungleich verteilt wie die Vermögen insgesamt. Gesamtgesellschaftlich betrachtet heisst das: «Wer hat, dem wird gegeben». Die wachsende Ungleichverteilung der Vermögen in der Gesellschaft verschärft sich, auch durch das Erben.
Die Steuererträge sollen zur Hauptsache zur Senkung der AHV-Beiträge verwendet werden. Mit dieser Zweckbindung zugunsten der AHV erfolgt eine Rückverteilung der Einnahmen an die erwerbstätige Bevölkerung und an die Unternehmen. Damit werden zwei Ziele erreicht: Eine Stärkung der Solidarität zwischen den und innerhalb der Generationen sowie eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft durch eine Senkung der Lohnnebenkosten, und zwar seitens der Arbeitgeberinnen und -geber wie auch der Arbeitsnehmerinnen und -nehmer.
Die Beteiligung der Kantone am Ertrag ersetzt deren Ausfälle in Folge Wegfall eigener Erbschafts- und Schenkungssteuern oder kann an die Gemeinden zum Ersatz allfälliger Steuerausfälle auf Grund dieses Vorschlags weiter gegeben werden. Eine eidgenössisch einheitliche Lösung bremst übermässigen Steuerwettbewerb zwischen Kantonen wie auch Gemeinden.
