Grüne Vorstösse in Agglomeration und Gemeinden - Archiv 2010

Eingliederung statt Rente!

Archiv: 30. Dezember 2010

Emmen: Luzius Hafen-Köppel, Monique Frey (beide Grüne), Karin Saturnino und Hanspeter Herger (beide SP) fordern namens der SP-/Grüne-Fraktion den Gemeinderat in einem Postulat auf, in der Gemeindeverwaltung vermehrt gesundheitlich beeinträchtigte Personen zu beschäftigen und damit zur Eingeliederung dieser aktiv beizutragen.

Die Sanierung der IV läuft auf Hochtouren und ohne Rücksicht auf Verluste. Was der Nationalrat in der Wintersession mit der 6. IV-Revision beschlossen hat, wird erhebliche Konsequenzen auf den Finanzhaushalt der Gemeinden haben. Erklärtes Ziel der 6. IV-Revision ist es, eine ganze Kategorie von Behinderten potenziell von Leistungen der IV auszuschliessen. Geplant wird der Abbau von 16'000 bis 17'000 laufenden Renten.

Dabei ist schon im Rahmen der 4. und 5. IV-Revision die Schraube massiv angezogen worden, die Zahl der Neurentner hat sich in den letzten 10 Jahren praktisch halbiert. Unter die Räder gekommen sind jetzt schon viele offensichtlich arbeitsunfähige und nicht wieder eingliederbare Personen. Diese Personen haben ein hohes Potential bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe und damit bei den Gemeinden zu landen.

Alles spricht von Eingliederung statt Rente und das wäre in der Tat sehr begrüssenswert. Nur stehen keine entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung. Denn man will in der Wirtschaft den Fünfer und das Weggli: Um «wettbewerbsfähig» zu bleiben, kann man nur 110 % leistungsfähige Mitarbeitende gebrauchen. Für die anderen, die dem Produktivitätsdruck nicht mehr gewachsen sind, will man aber auch nicht zahlen. Sie sollen für sich selber sorgen und die Behinderten allein sollen die IV sanieren. Die Freiwilligkeit funktioniert offensichtlich nicht, der Nationalrat hat aber dennoch die einzig wirksame Massnahme, eine - sehr gemässigte - Quote abgelehnt.

Die nicht vermittelbaren gesundheitlich beeinträchtigten Menschen werden in grosser und wachsender Zahl bei der wirtschaftlichen Sozialhilfe der Gemeinden landen. Die Gemeinden sind deshalb aufgerufen, sich einerseits zu Wort zu melden und auf diese drohende Entwicklung aufmerksam zu machen. Andererseits sind sie aber auch gefordert, Arbeitsplätze zu schaffen für gesundheitlich nicht voll leistungsfähige Personen. Sie sollen mit gutem Beispiel vorangehen und selber Erfahrungen machen mit der Eingliederung, resp. dem Arbeitsplatzerhalt von gesundheitlich angeschlagenen Personen.

Wir fordern deshalb den Gemeinderat auf,
  • sich in die Diskussion um die 6. IV-Revision einzuschalten und auf die Konsequenzen der Streichung von langjährigen Renten aufmerksam zu machen.
  • mit der IV-Stelle Luzern eine enge Zusammenarbeit zu suchen, um bei allen Neubesetzungen von Stellen zu prüfen, ob sie nicht mit gesundheitlich beeinträchtigen Personen besetzt werden können. Resp. die Arbeitsstellen von Personen mit gesundheitlichen Problemen zu erhalten.
  • innerhalb von fünf Jahren das Ziel zu erreichen, 2 % der gesamten vorhandenen Stellenprozente mit gesundheitlich beeinträchtigten Personen besetzt zu haben (Erhalt von Arbeitsstellen oder Neubesetzungen).