Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2014

Einzelinitiative über eine Änderung des Lotteriegesetzes

Archiv: 28. Januar 2014

Hans Stutz (Grüne) beauftragt den Regierungsrat in einer Einzelinitative vom 28. Januar 2014, das Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen (Lotteriegesetz) so zu ändern, dass die Lotteriegelder in einer Stiftung verwaltet werden, welche auch über deren Verwendung entscheidet.

Der Regierungsrat wird beauftragt, das Gesetz über die Lotterien, die gewerbsmässigen Wetten und den gewerbsmässigen Handel mit Prämienlosen (Lotteriegesetz) wie folgt zu ändern:

§ 8d Verteilung
1 Die Lotteriegelder werden einer Stiftung für Sport und einer Stiftung für Kultur und Soziales zur Verfügung gestellt.
2 Der Regierungsrat ernennt für jede Stiftung einen Stiftungspräsidenten/eine Stiftungspräsidentin wie auch die übrigen Mitglieder, jeweils für vier Jahre.
3 Mitglieder des Regierungsrates und Personen, die mit der Aufsicht über das Lotteriewesen beschäftigt sind, dürfen dem Stiftungsrat nicht angehören. Die Amtszeit ist auf zwölf Jahre beschränkt.
4 Die Stiftungen veröffentlichen jährlich einen Bericht über die Verteilung der Gelder.

Begründung:
Gemäss Bundesverfassung sollten Lotteriegelder «vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport», verwendet werden. Dies ist im Kanton Luzern nicht mehr gewährleistet. In den vergangenen Jahren hat der Regierungsrat Änderungen in den beiden Verordnungen (Lotterie- und Lotteriegelderverordnung) vorgenommen, die dazu führten, dass der Regierungsrat seine Kompetenzen ausgeweitet hat und dass Gelder auch für die Promotion von Auftritten des Kantons verwenden werden können. Die eidgenössische Aufsichtsbehörde (Lotterie- und Wettkommission [Comlot]) verfügt auch nicht über Kompetenzen, um bei Exekutive/Verwaltung der Kantone bei umstrittener Verwendung von Lotteriegeldern einschreiten zu können.