Auswirkungen des Mindestlohns auf die Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH)
Archiv: 26. Februar 2014
Katharina Hubacher und Ali R. Celik fragen namens der Grünen/Jungen-Grünen-Fraktion beim Stadtrat in einer Interpellation vom 26. Februar 2014 nach den Auswirkungen eines gesetzlichen Mindestlohns von 4000 Fr. ("Mindestlohn-Initiative") auf die Wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) in der Stadt Luzern.
Die Volksinitiative für einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn verlangt von Bund und Kantonen die Festlegung eines Mindestlohns von Fr. 22.- Franken in der Stunde bzw. Fr. 4000.- pro Monat mit einer 42 Stunden-Arbeitswoche.
Über die Auswirkungen dieser Initiative, sollte sie angenommen werden, werden zurzeit verschiedene Aussagen gemacht. Die einen meinen, dass viele Arbeitsplätze verloren gehen würden, die andern sagen, dass einkommensschwache Personen nicht mehr auf eine Unterstützung des Staates angewiesen wären.
Wir möchten vom Stadtrat wissen, wie sich bei Annahme der Initiative die Situation in der Stadt Luzern im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe verändern würde:
- Wieviel Personen / Familien beziehen heute in der Stadt Luzern Wirtschaftliche Sozialhilfe, obschon sie einer Arbeit nachgehen?
- Wieviel davon haben einen Lohn, der nicht den Forderungen der Initiative entspricht?
- In welchen Branchen arbeiten diese Personen?
- Wenn diesen Personen zukünftig, wie es die Initiative verlangt, einen Mindestlohn ausbezahlt würde, wieviel wären dann noch auf die staatliche Unterstützung angewiesen?
- Wie viele müssten nicht weiter unterstützt werden?
- Wieviel Unterstützungsgeld könnte die Stadt Luzern zukünftig sparen, sollte die Initiative angenommen werden? Resp. wieviel weniger Geld hätte 2013 ausbezahlt werden müssen, wenn alle arbeitenden Bezügerinnen und Bezüger von Wirtschaftlicher Sozialhilfe einen Mindestlohn erhalten hätten?
