Kantonsinitiative für die Entwicklung einer "vierten Säule" mit dem Grundgedanken der Zeitvorsorge
Archiv: 1. April 2014
Christina Reusser beauftragt den Regierungsrat namens der Grünen-Fraktion in einer Motion, eine Kantonsinitiative auszuarbeiten. Diese soll den Bund anhalten, die Entwicklung einer "vierten Säule", entsprechend dem System der Zeitvorsorge auszuarbeiten, um die Begleitung, Betreuung und Pflege für ältere oder pflegebedürftige Einwohnerinnen und Einwohner auch in Zukunft zu sichern.
Die Lebenserwartung der Bevölkerung in der Schweiz wird stetig höher, traditionelle soziale Netze schwinden, die Personalknappheit in der Alterspflege und die zunehmende Kostensteigerung in der Alterspflege machen es notwendig, dass nach neuen innovativen Ansätzen und Lösungen gesucht werden.
Die Kantone und Gemeinden bekunden Mühe den erhöhten Bedarf an Betreuung und Pflegeleistungen zu decken und der Kostensteigerung (Pflege- und Spitalfinanzierung) kann ohne substantielle Steuererhöhungen kaum mehr nachgekommen werden. Fachleute rechnen damit, dass die heutigen Kosten in den nächsten 20 Jahren auf das Dreifache steigen dürften. Das heutige Drei-Säulen-Konzept der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge und die zehn Sozialversicherungen vermögen den künftigen Anforderungen an eine Sozialversicherung nur noch bedingt nachzukommen. Der Bundesrat betont in der Reform 2020 der Altersvorsorge die Wichtigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung, dazu ist es wichtig, nebst dem bestehenden drei Säulenkonzept auch weitere Massnahmen im Sinne einer vierten Säule zu prüfen.
Es sind ganzheitliche Lösungen gefragt, welche den gesellschaftlichen Vorteil und die Wertschätzung der älteren Generationen mit ihrem Zeitpotential berücksichtigen und mit einbeziehen.
Das Modell der Zeitvorsorge verfolgt das Ziel die Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter bewusst zu fördern und zu nutzen. Der Grundgedanken dieses Modells ist, dass sich die "Gesunden für die Kranken einsetzen" oder anders gesagt "die Starken für die Schwachen". Das System der Tauschbeziehung ist nicht neu, neu ist die standardisierte Organisation, dass die geleisteten Zeiteinsätze einem selber später zugutekommen sollen. Konkret bedeutet dies, dass rüstige Rentnerinnen und Rentner (kann auf alle Einwohnerinnen und Einwohner ausgedehnt werden) als sogenannte "Zeitvorsorgende" hilfsbedürftige alte Menschen in der praktischen Alltagsbewältigung unterstützen und dafür Zeiteinheiten auf einem individuellen Konto gutgeschrieben erhalten. Diese können sie später, bei eigenem Bedarf, gegen entsprechende Leistungen neuer Zeitvorsorgender eintauschen.
Nebst dem, das mit dem Modell der Zeitvorsorge die Solidarität das Zeitpotenzial und Engagement der älteren Menschen eingesetzt wird, ist davon auszugehen, dass ältere Menschen länger in ihrer angestammten Umgebung bleiben, die sozialen Kontakte aufrechterhalten und nicht zuletzt, dass die Kostensteigerung für die Betreuung und Pflege der älteren Menschen eingedämmt werden können.
Das Modell der Zeitvorsorge wird heute bereits in einigen Städten (St. Gallen) praktiziert. Jedoch sind In der heutigen Zeit die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz mobiler, auch ältere Menschen ziehen noch um. Deshalb ist es nicht sinnvoll, dass einzelne Gemeinden eigenständige Datenbanken für dieses Modell erstellen, sondern ebenso wie für die AHV eine zentrale, bundesweite Lösung existiert, welche diese neue "vierte Säule" verwaltet. Damit können "Zeitvorsorgende" ihre Zeitgutschriften überall in der Schweiz einziehen, und nicht nur an dem Ort, an welchem sie ihr Konto geäufnet haben.
