Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2014

Einzelinitiative über die Einführung des Stimmrechtalters 16

Archiv: 2. April 2014

Andreas Hofer (Grüne) beauftragt den Regierungsrat in einer Einzelinitative vom 2. April 2014, die Kantonsverfassung so zu ändern, dass künftig junge Luzernerinnen und Luzerner ab 16 Jahren wählen und abstimmen dürfen (Einführung Stimmrechtsalter 16).

Gemäss § 65 (Einzelinitiative Inhalt) und § 66 (Einzelinitiative Behandlung) Kantonsratsgesetz wird der Regierungsrat aufgefordert die Kantonsverfassung wie folgt zu ändern:

§ 16 Stimmberechtigung
Das Stimmrecht steht allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die im Kanton Luzern politischen Wohnsitz haben, das 16. Altersjahr vollendet haben und in ihrer Stimmberechtigung nicht eingeschränkt sind.

§ 17 Inhalt des Stimmrechts
Das Stimmrecht umfasst das Recht, an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen, Initiativen und Referenden zu unterzeichnen und, unter Vorbehalt besonderer Wählbarkeitsvoraussetzungen und nach Vollendung des 18. Altersjahres, gewählt zu werden.


Begründung:

Schon bei der Verfassungsrevision 2007 hat die damalige Verfassungskommission, unter dem Vorsitz von Franz Wicki, vorgeschlagen das Stimmrechtsalter 16 in der Kantonsverfassung zu verankern.

"Die Verfassungskommission liess sich von zwei Überlegungen leiten: Den 16- Jährigen ist aufgrund ihrer intellektuellen und sozialen Entwicklung die aktive Teilnahme am politischen Prozess zuzutrauen. Zweitens soll mit dem neuen Stimmrechtsalter ein besserer Übergang von der schulischen Information über den Staat und die Volksrechte zum praktischen Vollzug dieses Wissens erreicht werden. Interessierte Jugendliche können so in den politischen Prozess hineinwachsen." zur Quelle

Diese Einschätzung der Verfassungskommission teile ich voll und ganz. Selbstverständlich sind nicht alle Jugendlichen am politischen Geschehen im Kanton interessiert - was bedauerlich ist, geht es doch um ihre Zukunft - und klar ist auch, dass nicht alle Jugendlichen an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen würden. Dies ist aber bei den heutigen Stimmberechtigten auch nicht anders.

Wichtig ist hingegen, dass interessierte junge Menschen aktiv politische Prozesse mitgestalten und mitbestimmen können. Eine Senkung des Stimmrechtsalters ist auch ein Vertrauensbeweis an unsere Jugendlichen, die im alltäglichen Geschehen bereits viel Verantwortung übernehmen müssen und wollen.

Die Forderung das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre zu senken betrifft aber nur das aktive Stimmrecht. Das passive Stimmrecht könnte erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeübt werden.

Begründung:

Ein junger Mensch erlangt in der Schweiz die Volljährigkeit mit 18 Jahren. Erst dann kann er seine Rechte uneingeschränkt wahrnehmen. Würde nun ein Jugendlicher beispielsweise in ein Exekutivamt gewählt, könnte dies zu schwierigen Situationen führen, da er noch nicht in allen Belangen unterschriftsberechtigt wäre. Zudem befinden sich Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren meist noch in der Ausbildung und dies hat in diesem Alter Priorität.