Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2014

Anfrage über die illegalen Praktiken im Haft- und Untersuchungsgefängnis Grosshof

Archiv: 9. September 2014

Hans Stutz möchte namens der Grünen-Fraktion vom Regierungsrat in einer Anfrage wissen, ob er Kenntnis von den illegalen Aufzeichnungsmethoden im Grosshof-Gefängnis hatte und ob nun garantiert ist, dass diese Praxis nicht mehr weitergeführt wird.

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass eine «inhaftierte Person mit der Verteidigung frei und ohne inhaltliche Kontrolle verkehren» kann. Nun haben die «Wochenzeitung» (WOZ) und andere Medien darüber berichtet, dass seit unbestimmter Zeit (wohl seit vielen Jahren) im Gefängnis Grosshof alle Telefongespräche, die Inhaftierte mit ihren Anwältinnen und Anwälten führen, aufgezeichnet und erst nach einem Jahr gelöscht werden.
Fragen:
  1. Wer hat wann und mit welcher Begründung diese illegale Praxis der Aufzeichnung
    der Verteidigergespräche beschlossen und umgesetzt?
  2. Wann hat das zuständige Departement und wann der Gesamtregierungsrat von diesen Praktiken Kenntnis erhalten? Was haben sie daraufhin unternommen?
  3. Der Leiter des Luzerner Justizvollzuges hat gegenüber der «Wochenzeitung» (WOZ) versprochen: Die Behörde werde in Zukunft gewährleisten, dass die Anwaltsgespräche nicht mehr aufgezeichnet würden, «damit die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werde». Mit welchen Massnahmen will der Regierungsrat diese «Rechtsstaatlichkeit» wahren, und wann werden sie umgesetzt sein?
  4. Kann die Regierung versprechen, dass nach der Erweiterung des Haft- und Untersuchungsgefängnisses Grosshof entsprechende technische Anlagen eingerichtet sind, die einen vertraulichen Telefonverkehr zwischen Inhaftierten und Anwältinnen und Anwälten gewährleisten?