Anfrage über Fischzuchtanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben
Archiv: 5. November 2014
Andreas Hofer (Grüne) möchte vom Regierungsrat in einer Anfrage wissen, wie der Kanton auf den neuen Trend von Fischzuchtanlagen auf Landwirtschaftsbetrieben reagiert - dies besonders bezüglich Ausbildung der Landwirte, Einhaltung der Gesetze und Tierschutz.
Wie diversen Medien zu entnehmen war, entwickelt sich in der Landwirtschaft des Kantons Luzern ein neuer Trend. Es entstehen Fischzuchtanlagen als Nebenerwerb für landwirtschaftliche Betriebe. Bereits haben zwei Landwirte auf ihren Höfen mit der Zanderproduktion begonnen.
Aufgrund dieser Tatsache stellen sich folgende Fragen:
- Welche Ausbildung absolvieren Landwirte, damit sie die Legitimation und das Fachwissen erhalten, um eine solche Fischzuchtanlage zu betreiben? Welche Ausbildung absolvieren professionelle Fischzüchter?
- Wie wird sichergestellt, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden und das Tierwohl sichergestellt ist? Wer kontrolliert und wie oft?
- Wie und wer verhindert, dass mit den Besatzfischen Parasiten, Tierseuchen oder Tierkrankheiten eingeschleppt werden?
- Wie wird verhindert, dass kontaminiertes Wasser aus diesen Fischzuchtanlagen in natürliche Gewässer gelangt?
- Wie wird verhindert, dass Fische aus diesen Zuchten in natürliche Gewässer gelangen und welche Notfallpläne existieren, wenn dies passieren sollte?
- Wie und wer kontrolliert, ob die Hygienevorschriften - insbesondere bei der Schlachtung - eingehalten werden?
- Werden solche Fischzuchtanlagen finanziell durch die öffentliche Hand unterstützt (z.B. NRP oder PRE-Gelder, zinslose Darlehen, Bürgschaften, Vermarktungsbeihilfen, Beratung, ect.)?
- Fischzuchten sind laut Gesetz Anlagen. Mit welcher Begründung sind solche Anlagen in der Landwirtschaftszone zulässig?
- Mit was werden diese Zuchtfische gefüttert und woher stammt dieses Fischfutter? Wie viel Fischfutter / Fischmehl braucht es, um 1 Kilogramm Zander zu züchten?
