Dringliches Postulat für einmalige Zulage als Anerkennung für das städtische Personal
Archiv: 19. März 2015
Katharina Hubacher fordert den Stadt namens der Grünen-/Jungen-Grünen-Fraktion in einem dringlichen Postulat auf, gleichzeitig mit dem Abschluss der Rechnung 2014 zu prüfen, ob dem städtischen Personal als Anerkennung für seinen Einsatz 2014 eine einmalige Zulage von 500 Fr. ausbezahlt werden kann.
Der Stadtrat schreibt in seiner Medienmitteilung vom 3. Februar 2015, dass die Rechnung der Stadt Luzern erstmals seit dem Jahr 2009 mit einem Überschuss abschliesst. Dem budgetierten Defizit von 0,5 Mio. Franken steht ein Gewinn von 1,5 Millionen Franken gegenüber. Dieses Ergebnis lasse zu, dass 6 Millionen Franken der Steuerausgleichsreserve sowie 1 Million Franken dem Energiefonds zugewiesen werden können. Somit erhöhe sich das Eigenkapital der Stadt Luzern und gleichzeitig verringere sich die Nettoverschuldung.
Zu dieser, auch aus Sicht der Grünen Fraktion, sehr erfreulichen Situation haben verschiedene Faktoren geführt. Zwei wichtige davon sind: die hohe Budgetdisziplin der städtischen Dienstabteilungen und das Einverständnis des Personals, dass die Lohnsumme für eine generelle Lohnerhöhung im Jahr 2014 nur 0.5% betragen sollte, statt wie geplant 1%.
Bereits im Jahr 2013 standen für die individuellen Lohnerhöhungen und für die generelle Lohnerhöhung nur je 0.5% der Lohnsumme zur Verfügung. Zudem ist im Jahr 2015 keine Lohnerhöhung budgetiert worden.
Den Tatsachen, dass das Personal sowohl in der täglichen Arbeit sehr kostenbewusst unterwegs ist (die Konsumausgaben wurden in den letzten Jahren immer eingehalten oder gar unterschritten), und dass die in der Planung jeweils versprochenen Lohnsummenprozente in den letzten Jahren im konkreten Budgetprozess wiederholt gekürzt wurden, gilt es Rechnung zu tragen. Dem Personal ist entsprechend zu danken.
Wir fordern daher den Stadtrat auf, den städtischen Angestellten, die im Jahr 2014 in der Stadt arbeiteten und am 1. August 2015. noch immer auf der Lohnliste stehen, eine einmalige Zulage von Fr. 500.- pro 100%-Anstellung auszuzahlen. Bei ca. 750 Vollzeitstellen ergibt das einen Betrag von CHF 450 000.-, welcher der Steuerausgleichsreserve weniger zugewiesen werden könnte. Eine solche monetäre Anerkennung der Leistung kennt man auch in der Wirtschaft. Auch dort zahlen Betriebe ihren Angestellten einen Bonus, wenn der Geschäftsgang positiv war.
Diese Anerkennung wäre im doppelten Sinn auch ein Gewinn für die Stadt; dem Personal würde nicht nur mit Worten gedankt, sondern sie würden auch finanziell von ihrer Treue zum Arbeitgeber profitieren und anderseits würde die Stadt auch volkswirtschaftlich profitieren, denn das Geld würde wieder für Konsumausgaben zur Verfügung stehen.
Wir bitten den Stadtrat, das Postulat vor der Sommerpause gleichzeitig mit der Rechnung 2014 zu behandeln.
