Postulat über die Erstellung einer vertiefteren Bedarfsanalyse zur Situation von gewaltbetroffenen Frauen im Kanton Luzern
Archiv: 23. Juni 2015
Christina Reusser beauftragt den Regierungsrat namens der Grünen-Fraktion in einem Postulat, auf der Grundlage des Berichtes zum schweizweiten Bedarf an Frauenhäusern eine vertieftere regionale Bedarfsanalyse zum vorhandenen Angebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder (Frauenhaus und weitere Schutzunterkünfte sowie Anschlusslösungen) vorzunehmen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation vorzulegen.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) hat zusammen mit dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eine «Ist und Bedarfsanalyse» zu den Frauenhäusern in der Schweiz durch geführt. Diese Grundlagenstudie wurde Anfang Juni 2015 veröffentlicht. Sie zeigt auf, dass der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen (und ihren Kindern) in der Schweiz nicht ausreichend gewährleistet ist. Aufgrund von Platzmangel in den Frauenhäusern mussten 2013 über 300 gewaltbetroffene Frauen (und Kinder) ab gewiesen werden.
Mit ihrem aktuellen Schutzplatzangebot liegt die Schweiz weit unter den Empfehlungen des Europarates und der IstanbulKonvention. Die Situation präsentiert sich in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die SODK beabsichtigt deshalb, zusammen mit den Kantonen die Situation zu verbessern.
Schweizweit kamen 2013 auf 10 000 Einwohner und Einwohnerinnen 0,34 Betten beziehungsweise 0,16 Zimmer in einem Frauenhaus. Damit liegt die Schweiz weit unter der rechtlich nicht verbindlichen Orientierungsgrösse des Europarates, die einen Familienplatz (das heisst ein Zimmer) pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner vorsieht. Der Europarat weist aber auch darauf hin, dass die Anzahl der Schutzunterkünfte sich nach dem tatsächlichen innerstaatlichen Bedarf richten soll. Wie die Übersicht zeigt, stehen relativ zur Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in der Zentralschweiz am wenigsten Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung (0,09 Zimmer/0,25 Betten pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner).
2013 wurden im Frauenhaus Luzern 8 Prozent aller schweizweiten Fälle betreut. Die Region Zentralschweiz hat wie vorangehend ausgeführt den tiefsten Abdeckungsgrad, und es müssen aufgrund von Platzmangel in den Frauenhäusern gewalt betroffene Frauen (und Kinder) abgewiesen werden. In der Zentralschweiz erfolgten 11 Prozent aller Weiterweisungen bei Vollbelegung. Die hohe Auslastung lässt sich mit den wenigen alternativen Angeboten erklären (Herberge für Frauen in Zug, Notwohnungen in den Gemeinden, Haus Hagar). Eine Herausforderung stellt in Luzern (und auch in Zug) die Wohnungsmarktsituation dar, durch welche die Frauen länger im Frauenhaus bleiben müssen, obwohl eigentlich kein Schutz mehr notwendig wäre.
Der Regierungsrat wird beauftragt, auf der Grundlage des Berichtes eine ver
tieftere regionale Bedarfsanalyse zum vorhandenen Angebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder (Frauenhaus und weitere Schutzunterkünfte sowie Anschlusslösungen) vorzunehmen und Vorschläge zur Verbesserung der Situation vorzulegen. Dazu gehört auch, dass die Kosten und das Finanzierungsmodell des Frauenhauses vertiefter untersucht und darauf aufbauend ein angemessenes Finanzierungsmodell entwickelt wird.
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