Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2015

Motion zur Abschaffung der Liste säumiger Prämienzahlenden

Archiv: 21. Oktober 2015

Christina Reusser beauftragt den Regierungsrat namens der Grünen-Fraktion in einer Motion, die im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung eingeführte Liste säumiger Prämienzahlenden zu streichen und das kantonale Einführungsgesetz KVG entsprechend anzupassen.

Im Oktober 2012 führte der Kanton Luzern die Liste der säumigen Prämienzahlenden ein. Zweck dieser schwarzen Liste ist, die zahlungssäumigen Versicherten zu erfassen und diese Namen den
Leistungserbringenden (Ärzte, Apotheken, Spitäler, Physiotherapeuten etc.) zugänglich zu machen. Dies mit der Absicht, dass die auf der Liste genannten Personen nur noch in Notfällen behandelt werden sollen. Ziel von diesem Vorgehen sollte eine abschreckende Wirkung sein, damit weniger Personen ihre Prämien nicht zahlen. Drei Jahre später zeigen sich erhebliche Schwierigkeiten mit dieser schwarzen Liste. Der administrative Aufwand aller beteiligten Stellen ist sehr gross, die Kosten für das entsprechende Informatiksystem unverhältnismässig, die gesundheitlichen Folgeschäden der betroffenen Personen enorm, die Folgekosten hoch, das Kontrollsystem ungenügend und wer einmal auf der Liste der säumigen Zahlenden ist, kommt kaum mehr von dieser weg. Und nicht zuletzt wird das Ziel, weniger säumige Prämienzahlende zu haben, nicht erreicht.

Auch wird dem politischen Willen des Kantonsparlamentes nicht Rechnung getragen. Der Kantonsrat legte Wert darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht auf der schwarzen Liste eingetragen werden sollten. Heute zeigt sich jedoch, dass genau dies immer wieder der Fall ist. Damit wird klar, dass die Kontrolle, wer auf der Liste aufgeführt wird, ungenügend ist. Eine weitere Problematik zeigt sich beim Übergang in die Volljährigkeit. Wer es mit Eintreffen des 18. Altersjahres verpasst, eine eigene Krankenkassenpolice zu beantragen und die Eltern bereits auf der schwarzen Liste aufgeführt sind, bleibt auf der schwarzen Liste und damit von den Leistungen der Krankenkasse ausgeschlossen. Zudem betonte die Mehrheit des Kantonsrats, dass die Definition eines medizinischen Notfalles von den Ärztinnen und Ärzten vorgenommen wird. Auch hier zeigt sich, dass die Krankenkassen, trotz der vorgängig vorgenommenen Notfall-Definition der Ärztinnen und Ärzten, eine andere Auslegung vornehmen und die Kosten für die Behandlung nicht übernehmen. Die gesundheitlichen Folgeschäden und die Folgekosten dieser Praxis sind enorm. So werden beispielsweise Langzeitbehandlungen für HIV erkrankte Personen nicht übernommen. Die Folgen davon sind für die Betroffenen immens. Die Viren vermehren sich wieder, das Immunsystem wird schwächer und weitere Krankheiten kommen dazu. Verlierer sind hier somit Alle - die Betroffenen, wegen den gesundheitlichen Folgeschäden und die Krankenversicherungen, weil massive Folgekosten entstehen. Nichtbeabsichtig war wohl auch der Nichtanreiz, sich von der wirtschaftlichen Sozialhilfe abzulösen. Wer mittels wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt wird, wird nicht auf der schwarzen Liste aufgeführt. Wer es schafft, sich aus der wirtschaftlich Sozialhilfe abzulösen, muss immer noch sehr gut mit dem (wenigen) Geld haushalten können und es zeigt sich, dass die Kosten für die Krankenkassenprämie das Erste ist, das bei ungenügenden finanziellen Mitteln nicht mehr bezahlt
wird.

Die Praxis zeigt, wer einmal auf der schwarze Liste ist kommt kaum mehr von dieser weg. Um von dieser wieder weg zu kommen müssen sämtliche Ausstände bezahlt werden. Das heisst nicht nur die ausstehenden Prämien, sondern auch die von der Krankenkasse erhobenen Mahnspesen, Umtriebsspesen und Betreibungskosten. Zwar gibt es im Kanton Luzern eine grosse Anzahl von gelöschten Einträgen, jedoch sind diese Personen in kurzer Zeit wieder auf der Liste eingetragen. Der Drehtüreffekt, hat sich somit bestätigt.

Der Kanton Schaffhausen liess Ende August 2015 verlauten, dass er die schwarze Liste säumiger Prämienzahler abschaffe. Der Aufwand sei zu gross und der Nutzen minim. Auch der Regierungsrat des Kantons Zürich ist sich nicht sicher, ob der Nutzen dieser schwarzen Liste höher ist, als deren
Kosten und beauftragte eine Kosten-Nutzen Analyse bezüglich der Liste säumiger Prämienzahlenden zu erstellen. Die Studienergebnisse sind in den kommen Wochen zu erwarten.

Der Kanton Luzern kann nach 2 Jahren Praxis bereits aufzeigen, dass die Kosten zu hoch, der Nutzen zu gering und die gesundheitlichen Folgeschäden immens sind. Der grösste Fehler dieser Liste ist aber, dass das effektive Problem gar nicht gelöst wird.