Dringliche Motion über die Aussetzung der Schuldenbremse
Archiv: 26. November 2015
Michèle Bucher beauftragt den Regierungsrat namens der Grünen-Fraktion in einer Motion, die Schuldenbremse gemäss §7 des Gesetzes über die Steuerung der Finanzen und Leistungen (FLG; SRL 600) bis zum Zeitpunkt der rechnungswirksamen Umsetzung des Konsolidierungsprogramms auszusetzen.
Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat für das Jahr 2016 einen Entwurf eines fast ausgeglichenen Budgets vorgelegt. Dieser genügt den Anforderungen der Schuldenbremse äusserst knapp, indem er die jährlichen Vorgaben gemäss FLG genau einhält. Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat den Entwurf des Regierungsrats im Hinblick auf die kantonsrätliche Budgetdebatte vom 30. November/1. Dezember 2015 vorberaten. Dabei hat sie den Entwurf in verschiedenen Punkten abgeändert. Unter anderem opponiert sie der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge in der postobligatorischen Schulzeit und spricht sich gegen die Schliessung der Fachklasse Grafik aus. Weiter setzt sie sich - im Gegensatz zum Regierungsrat - dafür ein, dass auf die Reduktion des Lektionenbeitrags für Vorbereitungskurse zu eidgenössischen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen um 33 Prozent und auf eine Erhöhung des Schulgeldes im vollschulischen Angebot zu verzichten sei. Angesichts dieser Korrekturen sah sich die PFK dazu verpflichtet, Kompensationsmöglichkeiten aufzuzeigen. Dies gelang ihr, indem sie zum Beispiel beantragt, dass die Nettoinvestitionen im Bereich Immobilien bei den Sachanlagen um 1.75 Millionen Franken zu reduzieren seien.
Die vom Regierungsrat und der PFK gemachten Sparvorschläge sind höchst umstritten. Es droht, dass der Voranschlag 2016 die jährlichen Vorgaben gemäss FLG nach der kantonsrätlichen Debatte nicht erfüllt und den Anforderungen der Schuldenbremse entsprechend nicht zu genügen vermag.
Während das Budget 2016 die jährlichen Vorgaben möglicherweise knapp einzuhalten vermag, wird der mittelfristige Ausgleich gemäss FLG im AFP 2016-19 mit Sicherheit verfehlt. Noch schlechter präsentiert sich die Ausgangslage für den AFP 2017-20: In der Erfolgsrechnung wird der mittelfristige Ausgleich um 300 Millionen Franken verfehlt, die Geldflussrechnung der relevanten Jahre ergibt sogar einen Mittelabfluss von 330 Millionen Franken. Der Regierungsrat hat deswegen entschieden, den Finanzhaushalt nachhaltig zu sanieren, wozu er auch eine Steuergesetzrevision in Erwägung zieht. Dazu erarbeitet er für die Folgejahre ab 2017 ein Konsolidierungsprogramm (vgl. AFP 2016-29, Kap. 4.2 und 4.3).
Um das Drohgespenst eines budgetlosen Zustands abzuwehren und gleichzeitig die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der juristischen Personen in unseren Kanton nicht mit undurchdachten, aufgrund von buchhalterischen Zwängen notwendigen Spassmassnahmen zu torpedieren, fordern wir eine Aussetzung der Schuldenbremse bis zum Zeitpunkt der rechnungswirksamen Umsetzung des Konsolidierungsprogramms. Neben der Garantie der Rechtssicherheit und der Gewährleistung des Vertrauensschutzes erlaubt die Aussetzung der Schuldenbremse die Entwicklung eines von aufoktroyierten Planungsgrundsätzen unabhängige, seriöse Erarbeitung eines neuen Konsolidierungsprogramms.
