Anfrage über fahrlässige Systemfehler der Liste säumiger Prämienzahlenden
Archiv: 25. Januar 2016
Katharina Meile möchte namens der Grünen-Fraktion vom Regierungsrat in einer Anfrage wissen, wie er die die Schuldunfähigkeit psychisch Erkrankter in Bezug auf das Ausstehen der Krankenkassenprämien beurteilt und ob der Notfallbegriff in Bezug auf psychiche Erkrankungen nicht neu definiert werden müsste.
Die Zentralschweiz am Sonntag vom 24. Januar 2016 berichtete über einen Patienten, der mit chronisch rezidivierenden paranoiden Schizophrenie in die Luzerner Psychiatrie eingewiesen wurde. Da er auf der Liste der säumigen Prämienzahlenden aufgeführt ist, wurde er nach vordergründiger Beruhigung seiner psychotischen Symptome schnell wieder entlassen. In Folge gefährdete er andere Personen und wurde daher straffällig. Das Gericht befand nun, dass er für diese Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden kann, da er sie im schuldunfähigen Zustand verübt hatte.
Dieses aktuelle Vorkommnis steht beispielhaft für die Schwierigkeiten der Liste säumiger Prämienzahlenden. Unbehandelte psychische Erkrankungen verschlimmern sich und werden immer schwieriger therapierbar. Das ist weder für die Erkrankten noch aus ökonomischer Sicht sinnvoll. Oft geht damit auch einher, dass die Betroffenen ihre finanziellen Belange nicht mehr ausreichend regeln können. Das führt dazu, dass es Ausstände bei der Krankenkasse geben kann: sie kommen auf die schwarze Liste und ein Leistungsstopp wird verhängt.
Das mündet in einen Teufelskreis: die Behandlung wird nicht gewährt ohne Beheben der Prämienrückstände und die Prämienrückstände können vom Betroffenen nicht behoben werden, wenn er ohne Behandlung nicht fähig zum Regeln seiner Finanzen ist.
Uns stellen sich folgenden Fragen:
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Schuldunfähigkeit in Bezug auf das Ausstehen der Krankenkassenprämien? Ist der Betroffene dadurch nicht ungerechtfertigt auf der Liste der säumigen Prämienzahlenden aufgeführt?
2. Wie beurteilt der Regierungsrat ein solches Vorgehen? Warum wird die Psychiatrie nicht in die Pflicht genommen, ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen? Schliesslich ist bekannt, dass unbehandelte schizophrene Erkrankungen zu erheblichen persönlichen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten führen und Erkrankte ohne Behandlung nicht fähig sind, ihre Angelegenheiten zu regeln.
3. Wäre es nicht sinnvoller, psychiatrische Patientinnen und Patienten trotz Prämienausstände zu behandeln, um den oben geschilderten Teufelskreis zu beheben?
4. Müsste sich der Notfallbegriff bei psychischen Erkrankungen nicht auch auf die Krisenintervention beziehen?
5. Was gedenkt der Regierungsrat zu unternehmen, um solche Vorfälle und vor allem Unterbehandlungen zu vermeiden?
6. Wie will der Regierungsrat den gesundheitlichen Versorgungsauftrag gewährleisten?
Katharina Meile
(weitere Unterschriften folgen)
24. Januar 2016
