Anfrage zu den Auswirkungen der Kürzungen beim Energieförderprogramm
Archiv: 25. April 2016
Anfrage (Für die Juni-Session)
Auswirkungen Kürzungen Förderprogramm
Der Regierungsrat will gemäss Planungsbericht KP 17 jährlich 1.3 Millionen Franken beim Energieförderprogramm kürzen. Bei einem Verhältnis von 2:1 von Bundesgeldern und Kantonsgeldern lässt sich der Kanton mit dieser Sparmassnahme jedes Jahr 2.6 Millionen Franken entgehen. Damit schränkt er die Möglichkeiten zur Förderung von energetischen Massnahmen in unserem Kanton ein, verzögert somit Energieeinsparungen im Gebäudebereich und entzieht der Volkswirtschaft des Kantons Luzerns Gelder, die in andere Kantone fliessen.
Wir bitten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Auswirkungen haben diese Kürzungen auf das gesamte Volumen, welches zur Förderung von Gebäudemassnahmen zur Verfügung steht?
2. Muss damit gerechnet werden, dass nicht mehr alle beitragsberechtigten Liegenschaftsbesitzer Fördergelder erhalten?
3. Wie passt diese Massnahme zum Legislaturziel "Energieumbau unterstützen"?
4. Welche Hebelwirkung haben Förderprogramme im Gebäudebereich? Welche Investitionen löst ein Förderfranken aus?
5. Werden die vom Kanton Luzern nicht bezogenen Fördergelder an andere Kantone ausbezahlt, falls diese bereit sind, ihre Fördermittel zu erhöhen?
6. Welche Auswirkungen hat die Kürzung des Förderprogramms auf das neue kantonale Energiegesetz?
Andreas Hofer
(weitere Unterschriften folgen)
