Postulat über den aktiven Einbezug von interessierten Kreisen bei Vernehmlassungen
Archiv: 21. Juni 2016
Wir fordern den Regierungsrat auf, in Zukunft jeweils auch die interessierten Kreise - zum Beispiel betroffene zivilgesellschaftliche Vereine und Institutionen - aktiv zu Vernehmlassungen einzuladen.
Begründung:
Die kantonale Verfassung schreibt fest, dass jede Person das Recht hat, im Rahmen von Vernehmlassungen zu kantonalen Verfassungs- und Gesetzesentwürfen sowie zu weiteren kantonalen Vorhaben von allgemeiner Tragweite Stellung zu nehmen. Soweit, so unbestritten. Die Verfassung sieht aber auch vor, dass zu Vernehmlassungen die politischen Parteien, die Gemeinden und die interessierten Kreise zur Stellungnahme einzuladen seien. Die Verfassung verpflichtet folglich die Regierung zu einem aktiven Tun (= Holschuld). Diesem Grundsatz kommt der Regierungsrat meist nicht nach, so auch beim Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes.
Am 10. Mai 2016 versandte der Regierungsrat die Unterlagen. Diese gingen an die im Kantonsparlament vertretenen Parteien, die Gemeinden und den Verband Luzerner Gemeinden sowie die Departemente, die Staatskanzlei und das Kantonsgericht. Alle diese Adressaten konnten sich entweder bereits bei der amtsinternen Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage einbringen, oder sie werden dies bei den parlamentarischen Beratungen tun
können.
Aussen vor gelassen hat der Regierungsrat jedoch die «interessierten Kreise», in diesem Zusammenhang beispielsweise jene Institutionen und Vereine, die sich für die Rechte von Ausländerinnen und Ausländern einsetzen.
