Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2016

Postulat über die Errichtung einer Beistandschaft oder Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich

Archiv: 21. Juni 2016

Wir beauftragen den Regierungsrat, Massnahmen zu prüfen, dass für die «mineurs non accompagnés» (MNA) nach der Zuweisung in den Kanton Luzern so rasch als möglich eine Beistandschaft oder Vormundschaft errichtet wird. Weiter regen wir an, den im Kanton Luzern verwendeten Begriff der unbegleiteten Minderjährigen (UMA) mit dem Begriff der «mineurs non accompagnés» (MNA) zu ersetzen.

Begründung:
Am 20. Mai 2016 hat die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zuhanden der Kantone diverse Empfehlungen bezüglich den unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich verfasst. Unter anderem wurde festgehalten, dass für die MNA eine Beistandschaft beziehungsweise Vormundschaft zu errichten sei.

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich, sogenannte «mineurs non accompagnés» (MNA), haben aufgrund ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Sorgerechtsberechtigte in der Schweiz sind und teilweise im Asylprozess stehen, besondere Schutzbedürfnisse. Sie sind aus diesen Gründen auch speziell gefährdet, Opfer von Menschenhandel, weiteren Formen der Ausbeutung, organisierter Kriminalität oder anderen illegalen Tätigkeiten zu werden. Zudem sind MNA aufgrund ihrer Fluchterfahrungen oft traumatisiert.

Aufgrund der markanten Zunahme der Asylgesuche von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen seit 2014 sah sich das Staatssekretariat für Migration (SEM) gezwungen, diese Personen ab Frühjahr 2015 ohne Berücksichtigung der Alterskategorien gemäss dem Verteilschlüssel auf alle Kantone zu verteilen. Diese Massnahme hat zur Folge, dass auch Kantone, die bis dahin noch nicht über die entsprechende Infrastruktur oder Lösungen verfügten, künftig eine den Bedürfnissen entsprechende Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung von MNA sicherzustellen haben. Aktuell gehen die Kantone sehr unterschiedlich auf die spezifischen Bedürfnisse von unbegleiteten minderjährigen Kindern und Jugendlichen aus dem Asylbereich ein. Im Kanton Luzern werden den MNA Vertrauenspersonen an die Seite gestellt, jedoch wird keine Beistandschaft oder Vormundschaft für diese Kinder errichtet. Die Ernennung einer Vertrauensperson ist nicht als eine andere Lösung, sondern als temporäre Massnahme bis zur schnellstmöglichen Ernennung einer Beiständin oder eines Beistandes beziehungsweise einer Vormundin oder eines Vormundes zu sehen.

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche aus dem Asylbereich sind in erster Linie minderjährige Personen und sind nicht wie «de-facto Erwachsene» zu behandeln. Im Umgang mit MNA ist bei allen staatlichen Massnahmen das übergeordnete Kindesinteresse, das Kindeswohl und der Kindesschutz vorrangig zu wahren. Die Behörden sollen bei ihren Handlungen eine Unterbringung, Betreuung und gesetzliche Vertretung zur Verfügung stellen, die den spezifischen Bedürfnissen der MNA - auch nach Schutz und Beistand - Rechnung trägt.