Grüne Vorstösse im Stadtparlament Luzern - Archiv 2016

Postulat: Quai: Velos gestattet

Archiv: 27. September 2016

Christian Hochstrasser namens der G/JG-Fraktion und Nico van der Heiden namens der SP/JUSO-Fraktion fordern den Stadtrat mit einem Postulat auf, auf dem Quai zwischen Luzernerhof und Verkehrshaus die Signalisation so zu ändern, dass ein nicht vortrittberechtigtes Befahren mit Velos ermöglicht wird.

Am Quai gilt zwischen Luzernerhof (Schiffsrestaurant Wilhelm Tell) und Verkehrshaus allgemeines Fahrverbot. Die Strassenstrecke entlang der Haldenstrasse ist für Familien, Touristinnen, Senioren und andere Velofahrerinnen und -fahrer unattraktiv, verkehrsreich und durch Ablad und parkierte Lastwagen im Bereich der Hotels teilweise auch gefährlich. Auf dem Nationalquai und dem Carl-Spitteler-Quai gibt es neben dem seeseitigen Weg einen zweiten Weg zwischen den Baumreihen. Auf dem Luzernerquai und dem General-Guisan-Quai (zwischen Tivoli und Verkehrshaus) ist der Quai schmaler, es gibt aber auch etwas weniger Fussverkehr.

Die Förderung des Veloverkehrs ist ein Ziel der städtischen Verkehrspolitik, zudem ist das Entdecken einer Stadt mit dem Velo touristisch immer mehr von Bedeutung. Durch die Nextbike-Stationen nutzen auch in Luzern immer mehr Touristinnen und Touristen dieses Angebot.

In verschiedenen Städten in der Schweiz und im Ausland sind ähnliche Quai-Abschnitte als Fussgängerzone ausgeschildert, mit dem Zusatz "Velos gestattet". Velofahrerinnen und -fahrer dürfen diese Abschnitte also befahren, müssen den Fussgängern aber Vortritt geben und allenfalls Schritttempo fahren. Bei besonders grossem Fussgängeraufkommen kann es auch sein, dass eine Durchfahrt mit dem Velo nicht möglich ist. Erfahrungen zeigen dabei offenbar, dass ein respektvolles Miteinander durchaus möglich ist.

Der Stadtrat wird aufgefordert, auf dem Quai zwischen Luzernerhof und Verkehrshaus die Signalisation so zu ändern, dass ein nicht vortrittberechtigtes Befahren mit Velos ermöglicht wird. Dabei soll der Weg zwischen See und erster Baumreihe auf dem National- und CarlSpitteler-Quai von dieser Regelung ausgenommen werden und ausschliesslich den Fussgängern
vorbehalten bleiben.