Motion über einen automatisierten freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn
Archiv: 8. November 2016
Ali R. Celik und Mitunterzeichnende beauftragen den Regierungsrat in einer Motion, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um einen automatisierten freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn im Kanton Luzern für unselbständig Erwerbende einzuführen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen, um einen automatisierten freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn im Kanton Luzern für unselbständig Erwerbende einzuführen.
Arbeitgebende sollen vom Kanton auf gesetzlichem Weg angewiesen werden, den direkten Abzug der Steuern vom Lohn automatisch vorzunehmen. Mit dem Direktabzug der Steuern vom Lohn sollen der Bezug der Steuern optimiert und im Ergebnis auch die Verschuldung von Personen bekämpft werden.
Begründung:
Der automatisierte freiwillige Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn hat zum Ziel, Schulden, Notlagen und administrative Leerläufe wegen unbezahlter Steuern zu vermeiden. Viele Betroffene überblicken nicht, welche Steuern auf sie zukommen. Die hohe Liquidität bei Lohnzahlung kann dazu verführen, mehr Geld auszugeben, als unter Berücksichtigung der Steuerschuld zur Verfügung steht. Davon betroffen sind Personen mit kleinen Einkommen. Aber auch gut Verdienende, deren Einkommenssituation sich verändert, können so in Verschuldung geraten. Der automatisierte freiwillige Direktabzug lehnt sich rechtlich an die bestehende Möglichkeit der freiwilligen Vorauszahlung an. Diese wird heute von den Risikogruppen zu wenig genützt. Auch andere Kantone prüfen den automatisierten freiwilligen Direktabzug der direkten Steuern vom Lohn.
Steuerschulden gehören in der Schweiz zu den häufigsten Zahlungsrückständen. Ausserdem sind, neben der Belastung der Personen durch Steuerschulden, auch die kantonalen Finanzen betroffen, die durch diese freiwillige Direktzahlung weniger Zahlungsausfälle (Debitorenverluste) hätten.
Detaillierte Angaben zu den Steuerschulden im Kanton Luzern stehen uns nicht zur Verfügung. Gemäss der kantonalen Dienststelle Steuern wurden im Kanton Luzern für das Steuerjahr 2014 gesamthaft 2208 Millionen Franken an Staats und Gemeindesteuern in Rechnung gestellt. Davon waren am 31. Dezember 2014 noch 445 Millionen Franken oder 20 Prozent ausstehend. Es waren am 31. Dezember 2014 80 Prozent der Steuern 2014 bezahlt.
