Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2016

Einzelinitiative über eine Änderung des Kantonsratsgesetzes betreffend Controlling Planungsberichte/besondere Planungsberichte

Archiv: 13. Dezember 2016

Michael Töngi und Mitunterzeichnende fordern mit einer Einzelinitiative eine Ergänzung des Kantonsratsgesetzes betreffend Controlling von Planungsberichten.

Das Kantonsratsgesetz soll gestützt auf § 65 (Einzelinitiative Inhalt) und § 66 (Einzelinitiative Behandlung) Kantonsratsgesetz wie folgt ergänzt werden:

Neu
§ 79b
Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat zu besonderen Planungsberichten regelmässig Bericht über deren Umsetzung.


Begründung:
Einige Planungsberichte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben regelmässig vom Kantonsrat behandelt, so der Aufgaben- und Finanzplan oder der Planungsbericht öffentlicher Verkehr. Sie beinhalten dabei auch Aussagen über die Umsetzung des vorangegangenen Planungsberichtes oder sind vergleichbar. Besondere Planungsberichte werden dem Kantonsrat aber einmalig vorgelegt oder in unregelmässigen Abständen. Die Umsetzung der Massnahmen und Forderungen in Planungsberichten ist sehr unterschiedlich.

Planungsberichte haben im parlamentarischen Prozess des Kantons Luzern einen hohen Stellenwert. Sie sind das Instrument des Parlaments, um in politischen Handlungsfeldern grundsätzliche Meinungsäusserungen kundzugeben, eine strategische Richtung vorzugeben, aber auch konkrete Forderungen zu stellen. Oft treten die Planungsberichte nach der Debatte bei Regierung und Parlament in den Hintergrund. Deshalb ist es wichtig, dass zu den besonderen Planungsberichten auch eine regelmässige Berichterstattung an das Parlament erfolgt. Dies unterstützt Regierung wie Parlament, sich nach der Diskussion von Planungsberichten an deren Inhalten zu orientieren und im Budget- und AFP-Prozess die nötigen Schritte einzuplanen. Die Berichterstattung wird sinnvollerweise institutionalisiert, etwa durch ein Controlling im Jahresbericht.