Grüne Vorstösse im Kantonsparlament Luzern - Archiv 2016

Motion über einen Planungsbericht Luzern mit Zukunft

Archiv: 13. Dezember 2016

Michael Töngi und Mitunterzeichnende beauftragen den Regierungsrat mit einer Motion einen Planungsbericht mit Visionen, Leitlinien, Massnahmen und einem Monitoring zur strategischen Positionierung des Kantons Luzern auszuarbeiten.

Der Regierungsrat wird beauftragt, einen Planungsbericht im Sinn von § 77 Absatz 1c und § 78 Absatz 2 des Kantonsratsgesetzes mit Visionen, Leitlinien, Massnahmen und einem Monitoring zur strategischen Positionierung des Kantons Luzern auszuarbeiten.

Begründung:
Die Diskussionen um das KP17, Voranschlag 2017 und AFP zeigen einmal mehr, dass die Steuerung unseres Kantons viel zu stark finanzgetrieben ist. Regierung, Parlament und Öffentlichkeit diskutieren vor allem über Frankenbeträge und zu wenig über Leistungen. Der Takt und die Inhalte werden durch die Fristen für den Voranschlag und AFP vorgegeben. Jahr für Jahr bleibt die Politik so in einem kurzfristigen Rhythmus stecken. Über Leistungen oder über eine Einordnung des Kantons in seinem Umfeld wird nur sehr selektiv diskutiert.

Regierung und Kantonsrat müssen sich nach den kräftezehrenden Finanzdebatten der letzten Jahre die Zeit nehmen, in einer grösseren Debatte die Ausrichtung des Kantons Luzern zu diskutieren und zu definieren. Wie positioniert sich der Kanton Luzern? Von welchen Visionen lässt sich der Kanton leiten? Welche strategischen Leitlinien folgen daraus? Welche Massnahmen sind nötig, um diese zu erreichen? In welchen Bereichen soll unser Kanton eine Vorreiterrolle einnehmen? In welchen Bereichen soll er sich besonders positionieren? Wo orientiert er sich an einem Durchschnitt, welche Aufgaben will er anderen Kantonen überlassen? In welchen Bereichen soll investiert werden, wo belässt es der Kanton beim gesetzlichen Mindestauftrag? Solche und weitere Fragen lenken die Diskussion auf Inhalte und Leistungen statt auf finanztechnische Vorgaben.

Der Aufbau des Planungsberichtes kann sich am Legislaturprogramm orientieren, soll aber detaillierter sein und im Bereich Masnahmen konkreter werden. Er soll weiter wo möglich Vergleiche zu den Nachbarkantonen und schweizweit schaffen und ein Monitoring vorsehen, um die Umsetzung der Massnahmen kontrollieren zu können.