Motion über eine Nachholbildung, Volksschulabschluss für Erwachsene
Archiv: 13. Dezember 2016
Monique Frey und Mitunterzeichnende fordern mit einer Motion eine Anpassung des Volksschulbildungsgesetzes, um eine Nachholbildung und einen Volksschulabschluss für Erwachsene zu ermöglichen.
Das Volksschulbildungsgesetz ist anzupassen, damit
- ein Bildungsangebot für Erwachsene geschaffen wird, welches berufsbegleitend auf einen Volksschulabschluss gemäss dem Luzerner Lehrplan vorbereitet,
- ein Prüfungsverfahren aufgebaut wird, in welchem die Leistungen gemäss den Vorgaben des luzernischen Lehrplans auf den verschiedenen Sekundarschulstufen gemessen werden können.
Begründung:
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die schweizerische Wirtschaft generell (im Besonderen aber im Gebiet der Dienstleistungsberufe) mit einem grossen Arbeitskräftemangel konfrontiert. Gleichzeitig halten sich in der Schweiz zahlreiche fremdsprachige Menschen auf. Insbesondere die Frauen aus fremden Kulturen verfügen sehr oft über keine oder nur eine rudimentäre Schulbildung. Dieses Bildungs- und Arbeitskräftepotenzial gilt es zu erschliessen, indem diesen Personen der Abschluss einer Volksschulbildung ermöglicht wird. Dies stellt einerseits eine integrationsfördernde Massnahme dar, andererseits eine Massnahme zur Verbesserung der Startchancen für deren Kinder und eröffnet die Möglichkeit, dass diese Personen anschliessend eine berufliche Qualifikation erwerben, um sich leichter in den Arbeitsprozess und damit in die Gesellschaft einzugliedern.
Die Sozial- und Arbeitslosenstatistiken sprechen eine deutliche Sprache. Menschen mit fehlenden Abschlüssen auf der Sekundarstufe I und ll sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen und müssen ebenfalls überdurchschnittlich durch die Sozialdienste unterstützt werden. Kinder, die in solch bildungsfernen Verhältnissen aufwachsen, haben Mühe, in der Schule Tritt zu fassen. Im Zug der Einwanderung / der Flucht kommen immer mehr Menschen ohne einen Volksschulabschluss in den Kanton Luzern. Es ist ausserordentlich schwierig, diese Menschen in den Arbeitsprozess oder allenfalls in eine Ausbildung zu integrieren. Erfahrungen aus den Integrationskursen für fremdsprachige Menschen, welche sich in einem Einbürgerungsverfahren befinden, zeigen deutlich auf, dass oft die fehlende schulische Vorbildung eine Integration in unsere Gesellschaft erschwert, ja oftmals verunmöglicht.
Durch die Förderung und Erlangen der Grundkompetenzen können berufliche Nachholbildungsprogramme erst erfolgreich werden. Für eine erfolgreiche Umsetzung soll deshalb das Volksschulbildungsgesetz entsprechend unserer Forderungen angepasst werden. Die Schul- und Prüfungsgebühren sollen einkommensabhängig und sozialverträglich ausgestaltet werden.
