Dringliche Motion zum Ausgleich der Einsparungen bei den Kulturschaffenden durch Lotteriegelder
Archiv: 7. September 2017
Übergangsfinanzierung der durch die mögliche Verabschiedung des Voranschlages 2017 erfolgenden Beitragskürzungen an die Kultur-schaffenden aus den Swisslos-Zusatzerträgen
Ausgangslage
Der Regierungsrat schlägt mit dem 2. Entwurf des Voranschlages 2017 dem Kantonsrat vor, für das laufende Jahr die Beiträge bei der Kulturförderung markant zu reduzieren.
Insbesondere sind dies:
| Reduktion der Kunstankäufe: | 0,062 Mio. Fr. | |
| Reduktion der Filmförderung: | 0,1 Mio. Fr. | |
| Reduktion bei diversen Kunst- und Kulturförderprojekten: | 0,588 Mio. Fr. | |
| Total: | 0,75 Mio. Fr. |
Kulturprojekte, auch von einzelnen Kulturschaffenden und freischaffenden Gruppen, werden lange im Voraus geplant und können nicht von einem Tag auf den anderen einfach abgesagt werden.
Dies analog zu den Planungshorizonten der in einem Zweckverband zuammengefassten grossen Kulturbetriebe. Für diese hat die Regierung und das Parlament eine Übergangslösung gefunden indem sie die Budgetkürzungen für das Jahr 2017 mit einmaligen Beiträgen aus den Swisslos-Zusatz-erträgen kompensierten.
Was bei den grossen Kulturbetrieben möglich war, soll auch für einzelne Kulturschaffende und unabhängige Gruppen als Übergangslösung durchführbar sein.
Daher verlangt die Motion:
Falls die im 2. Entwurf des Voranschlages 2017 geplanten Kürzungen der Beiträge für Kunstankäufe, Filmförderung und diverse Kunst- und Kultur-förderprojekte durch den Kantonsrat verabschiedet werden, sollen diese durch einmalige Zahlungen aus den Swisslos-Zusatzerträgen wieder ausgeglichen werden.
