Keine Kürzung der Staatsbeiträge an Bibliotheken
Archiv: 1. Mai 2004
Dringliches Postulat betreffend Verzicht auf die Kürzung der Staatsbeiträge an Bibliotheken (B43/BKD2)
von Peter Lerch, namens der GB-Fraktion
Wir fordern den Regierungsrat auf, auf die Kürzung der Staatsbeiträge an die Bibliotheken zu verzichten.
Begründung:
Betroffen von der Kürzung sind die Regional- und Gemeindebibliotheken im Kanton Luzern. Grundlage für die Staatsbeiträge an die Betriebskosten bildet die Verordnung über die Gemeinde- und Regionalbibliotheken vom 23. Juni 1978. Voraussetzung für die Beiträge ist eine Mindestleistung des Bibliothekträgers von mindestens Fr. 4.- pro Kopf und Jahr der angeschlossenen Bevölkerung. Durch die vorgeschlagene Kürzung von Fr. 200 000.- p.a. wird der Beitrag des Kantons an die Gemeinde- und Regionalbibliotheken bedeutunglos. Für die Bibliotheksträger fällt deshalb auch die Motivation weg, die genannten Fr. 4.- aufzuwenden. Die Qualität der Bibliotheken wird deshalb durch die vorgeschlagene Kürzung ernsthaft in Frage gestellt.
