Keine Kostenreduktion bei der Steuerverwaltung
Archiv: 1. Mai 2004
Dringliches Postulat betreffend Verzicht auf die Kostenreduktion bei der Steuerverwaltung (B43/FD10)
von Peter Lerch, namens der GB-Fraktion
Wir fordern den Regierungsrat auf, auf die allgemeine Kostenreduktion bei der Steuerverwaltung im Umfang von Fr. 450 000.- zu verzichten.
Begründung:
Gemäss Staatsrechnung 2003 entspricht die Reduktion gut 2% des Personal- und Sachaufwandes der Steuerverwaltung. Die Leistungsinformationen in der Staatsrechnung weisen auf der anderen Seite zum Teil erhebliche Rückstände bei der Veranlagung der Selbständigerwerbenden und der juristischen Personen aus. Bei den juristischen Personen wurde das Veranlagungsziel 2003 um 12% unterschritten.
Aber auch das Schatzungsamt weist eine Unterschreitung des Sollwertes bei den Revisionsschatzungen um 42% auf. Der Sachaufwand wurde bereits im Voranschlag 2004 um Fr. 268 400.- gesenkt, die Kostenreduktion wird sich deshalb wohl nur durch Senkung des Personalaufwandes umsetzen lassen. Damit wird der Abbau der Rückstände in Frage gestellt und der Kanton verzichtet vorderhand auf ihm zustehende Einnahmen. Durch die durch den Personalmangel verursachte weniger gründliche Bearbeitung der Dossiers kann der Verzicht sogar endgültig werden. Die angebliche Sparmassnahme wird so zum Verlustgeschäft.
