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Bürgerrecht auf Probe: als Postulat überwiesen, obwohl verfassungswidrig

30. Juni 2009, von Monique Frey

Obwohl verfassungsrechtlich nicht umsetzbar hat der Rat einem Postulat zur Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zur Einführung der Einbürgerung auf Probe zugestimmt. Diese Probezeit für eingebürgerte Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren, die ja eigentlich heute bereits existiert, da eine Einbürgerung frühestens nach 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz beantragt werden kann, soll um 5 Jahre verlängert werden. Jugendlichen soll also bis 5 Jahre nach ihrer Einbürgerung auf Grund von strafbaren Handlungen das Bürgerrecht wieder aberkannt werden. Ein Prinzip welches den Integrationsrichtlinien der Grünen diametral widerspricht, da Jugendliche nur auf Grund ihrer Staatszugehörigkeit bei Geburt unterschiedlich bestraft werden.

Bedenklich ist weiter, dass ein Rat ein solches Postulat überweist, obwohl es verfassungswidrig ist. Ein Rat sollte professionell genug sein, solche Vorstösse auch formal zu beurteilen und diese dort behandeln zu lassen, wo eine Umsetzung möglich ist. Ein Parlament steht nicht über dem Recht, aber es kann natürlich das Recht verändern, auf der jeweiligen Ebene wo es zuständig ist.

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